Reitrecht

Die VFD wurde  1973 gegründet. Anlass war das drohende Reitverbot in Deutschlands Wäldern durch ein neues Bundeswaldgesetz. Das generelle Verbot konnte die VFD erfolgreich abwenden. Aber auch heute spielt das in allen Bundesländern unterschiedliche " Reitrecht"  eine große Rolle. 

Das Reiten und Fahren in Deutschland wird durch folgende Rechtsvorschriften geregelt:

  • Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz – BwaldG)
  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG)
  • Gesetz zum der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Gesetz über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)

Bundesspezifische Reitvorschriften:
Das Bundeswaldgesetz führt sowohl das Reiten als auch das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen ausdrücklich neben dem Betreten auf, allerdings beschränkt auf Wege und Straßen. Sowohl das Bundeswald- wie auch das Bundesnaturschutzgesetz geben den Bundesländern die Möglichkeit, Näheres zum Betreten sowie die Einbeziehung weiterer Fortbewegungsarten in das Betretungsrecht (also auch Reiten und Fahren in Feld, Wald und Flur) durch Landesrecht zu bestimmen. Dabei handelt es sich nicht einmal nur um Länder mit hoher Bevölkerungsdichte, in denen Einschränkungen für Reiter eher nachvollziehbar wären. So lange wie das Bundesgesetz nicht in allen Ländern umgesetzt wurde, ist für die VFD noch viel zu tun.

Betreten der freien Landschaft: Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz). 

Haftung - Das Betreten der freien Landschaft erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten begründet. Es besteht insbesondere keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren.  Link

Der Blick über die Grenze aus dem eigenen, reiterfreundlichen Land hinaus sollte jedem Freizeitreiter ein Anliegen sein!

Zusammenfassung sämtlicher Regelungen zum Reiten in den verschieden deutschen Bundesländern Stand 12/2019 hier

Ein übersichtliches Werk im Taschenbuchformat ist:
Reitrecht:
Juristische Grundlagen für Reiter, Fahrer, Pferdehalter, Rechtsanwälte und Gemeinden
Susanne Bauer (Autor), Heiner Natschak (Autor), Hanspeter Hartmann (Vorwort), msi-verlag (Series Editor)
Erhältlich: Bei Amazon oder beim VFD Landessverband Bayern

Die VFD bietet ihren Mitgliedern Rechtsbeistand und Beratung bei Streitigkeiten rund ums Reitrecht. Jährlich wird gegen etwa 200 Reitverbotsschilder angegangen, und die Erfolgsquote liegt bei rund 90 Prozent.

Stark vernetzt: die Juristen und Biologen im VerbandDer Arbeitskreis Recht & Umwelt existiert bereits seit dem Jahr 2001 und ist damit mit Abstand der älteste Arbeitskreis in der VFD. Er hat, wie der Name sagt, zwei Schwerpunkte, die auch traditionell zu den wichtigsten Arbeitsfeldern der VFD-Arbeit ...

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