"VFDler helfen" - VFD ist eine starke Gemeinschaft – Pferdefreunde helfen einander: Die Situation ist für alle neu und ungewohnt. Aus unserer Sicht ist es das Gebot der Stunde, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen und besonnen Rücksichtnahme und Kommunikation voran zu stellen. Gemeinsam müssen wir jetzt Wege finden, sowohl die Gesundheit der Menschen als auch die Gesundheit unserer Pferde zu gewährleisten. Wir sollten unser bestehendes Netzwerk nutzen. Viele VFDler helfen sich untereinander sowieso - sind befreundet. Ihr habt Fragen oder wollt helfen zum Beispiel mit einer WhatsApp-Gruppe, dann schreibt uns Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Hilfsangebote findet ihr hier; Corona-Formular

Update 24.01.2022: Die Omikron-Variante des Coronavirus sorgt dafür, dass die Zahl der Neuinfektionen deutlich ansteigt. Bund und Länder haben daher vereinbart, dass die bisherigen Corona-Regeln weiter gelten sollen, um die Ausbreitung zu bremsen. Die Bundesländer werden ihre Landesverordnungen ...

De Grundverordnung vom 23.11.2022 wurde erneut aktualisiert. Für den Sport gibt es auf Grund des OVG Urteils vom 25.01.2022 eine Anpassung bei Aktivitäten unter freiem Himmel.Eine Pressemitteilung zum Urteil findet ihr hier:https://www.vfdnet.de/index.php/niedersachsen-bremen/11835-vorlaeufige-ausservollzugsetzung-der-2-g-regelung-fuer-die-nutzung-von-sportanlagen-unter-freiem-himmel Ein ...

31.01.2022: Die 30. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeVO) ist in Kraft treten und soll bis zum 28. Februar gültig sein.  Sport im Innenbereich: Im Amateur- und Freizeitsport gilt im Innenbereich die 2G+-Regelung, d.h., es dürfen ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen ...

Seit dem 24.11.2021 gilt eine neue Verordnung in NRW, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzuschränken. Wir geben dazu ausdrücklich keine Rechtsauskunft, sondern informieren lediglich über die veröffentlichten Vorschriften. Im Zusammenhang mit Reiten, Fahren und Säumen sind dabei vor allem die ...

Die aktuellen Corona-Regelungen für Schleswig-Holstein (gültig ab 28.12.2021) lassen sich – stark verkürzt – so beschreiben: In Innenräumen gilt 2G im Aussenbereich 3G ohne weitere Beschränkungen. Bezüglich der Versorgung (dazu gehört auch das Bewegen der Pferde) gilt:"Wenn die Sportausübung ...

Seit dem 15.01.2022 gibt es wieder eine aktualisierte Corona-Verordnung, die aber für unsere Bereiche keine wesentlichen Änderungen zu der vom 23.11.2021 beinhaltet. Ein wesentlicher Hinweis aber: Die Weihnachtsruhe (Festlegung der landesweit geltenden Warnstufe 3) wurde bis 02.02.2022 verlängert. Hier ...

In der seit dem 04. Dezember 2021 gültigen Verordnung für SH heißt es sinngemäß: Bei Ansammlungen und Zusammenkünften zu privaten Zwecken innerhalb geschlossener Räume dürfen höchstens 10 Personen teilnehmen, die nicht (...) geimpft oder genesen sind,(...) (Kontaktbeschränkungen). Bei der ...

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