Die Organisation der VFD

Die VFD wurde am 7. Mai 1973 gegründet. Um die anstehenden Aufgaben erfüllen zu können, wurden bereits unmittelbar danach Landesverbände und regionale Untergliederungen gegründet. Die VFD ist rechtlich ein Gesamtverband mit der Folge, dass alle Mitglieder der VFD ebenfalls Mitglieder eines Landesverbandes als auch einer möglichen weiteren Untergliederung sind.  
Es gibt 13 Landesverbände.

Bundespräsidium

Das Bundespräsidium koordiniert zentral die Interessenvertretung des Verbandes und nimmt als Organisationseinheit übergeordnete Aufgaben wahr. Es vertritt die Verbandsmeinung nach innen und außen (Kommunikation), übernimmt Presse und PR- Aufgaben für den Gesamtverband, betreibt die Internetseite des Verbandes und gibt die Mitgliederzeitung heraus. Das Bundespräsidium organisiert außerdem die bundesweiten Sitzungen des Verbandes, beruft die Mitgliederversammlung (Bundesdelegiertenversammlung) ein und übernimmt Informationsleistungen und Fortbildungen (Seminare). Zur fachlichen Unterstützung können Beauftragte ernannt werden. Bundesweite Projekte werden in  Arbeitskreisen bearbeitet.

Das Bundespräsidium

Das Bundespräsidium besteht aus fünf Personen, die jeweils für zwei Jahre von der Bundesdelegiertenversammlung gewählt werden.:


1. Vorsitzende Bianka Gehlert

2. Vorsitzende: Birgit Hüsing

Schatzmeister Michael Anhalt

Sportwartin Tanja Michel

Schriftführer Andreas Dümper

 

Die Aufgaben des Bundespräsidiums sind in der Satzung sowie in der Geschäftsordnung geregelt.pdfGO_BV-_11-2021.pdf118.4 kB 

Erweiterter Bundesvorstand

Der erweiterte Bundesvorstand setzt sich aus den Vorsitzenden der Landesverbände und den Bundesvorstandsmitgliedern zusammen.

Er ist das Gremium für die Meinungsbildung im Gesamtverband und ist für die Entscheidung aller Angelegenheiten zuständig, die ihm durch die Satzung und die Vereinsordnungen oder durch Beschluss der Bundesdelegiertenversammlung zugewiesen sind.

Dazu zählen insbesondere Entscheidungen in Widerspruchsverfahren gegen Vereinsausschlüsse oder Veranstaltungssperren, Verabschiedung oder Änderung der Strafordnung, Zustimmung zu Kreditaufnahmen und außerplanmäßigen Ausgaben des Bundesverbandes.

Im Übrigen hat der erweiterte Bundesvorstand eine beratende Funktion in allen Vereinsangelegenheiten und bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Er kann sich dabei der Hilfe sachkundiger Dritter bedienen, soweit dies zur Klärung rechtlicher, naturschutzfachlicher oder anderer wichtiger Fragen erforderlich ist.

Bundesdelegierte

Aufgrund der Größe der VFD findet die jährliche Mitgliederversammlung als Delegiertenversammlung statt. Die  pdfBedeutung_der_Bundesdelegiertenversammlung für alle Mitglieder ist hier gut zusammengefasst. Pro Landesverband werden – je nach Mitgliederanzahl auf Landesebene – bis zu 5 Delegierte gewählt und entsandt, die die Interessen der Mitglieder auf Bundesebene vertreten. Die Bundesdelegierten entscheiden im höchsten beschlussfähigen Gremium der VFD über wesentliche inhaltliche Dinge der Vereinigung. Über eine weitere Einbindung der Bundesdelegierten über die Bundesdelegiertenversammlung hinaus wird zur Zeit nachgedacht. Aktuelle Liste der Delegierten aller VFD- Landesverbände

Landesverbände

Die Landesverbände der VFD sind eigenständige, eingetragene Vereine mit einer eigenen Satzung, die auf der Satzung des Bundesverbandes gründet. Die Landesverbände nehmen die regionalen Aufgaben des Verbandes wahr, koordinieren die regionalen Veranstaltungen und betreuen die VFD-Mitglieder direkt vor Ort.

In den größeren Landesverbänden gibt es weitere Untergliederungen (Kreis- oder Bezirksverbände) und zahlreiche regionale VFD-Treffs. Hier vor Ort wird das VFD-Leben direkt durch die aktiven Mitglieder gestaltet.

Beauftragte

Beauftragte werden vom Bundesverband zur fachlichen Unterstützung des Bundesvorstandes benannt und sind in ihrem jeweiligen Arbeitsfeld aktiv und in Abstimmung mit dem Bundesvorstand selbständig tätig. Sie arbeiten dem Bundesverband zu und erhalten von dort entsprechende, klar umrissene Aufträge. Beauftragte haben kein Stimmrecht im Bundesvorstand oder erweiterten Bundesvorstand, aber eine beratende Funktion. Ihre Beauftragung erfolgt schriftlich und ggf. zeitlich begrenzt für verschiedene Arbeitsthemen, z.B. Datenschutz, Fahren oder VFD-Interessensvertretung in anderen Vereinigungen.

Beauftragte für verschiedene Themenbereiche können ebenso auf Landesebene und in weiteren Unterverbänden von den jeweiligen Vorständen berufen werden.

Ansprechpartner

Ansprechpartner werden in Absprache mit dem jeweiligen Vorstand auf allen Ebenen benannt und sind eher passiv – also auf Anfrage von außen hin – tätig. Sie decken mit ihrem Fachwissen zu verschiedenen Themen viele Bereiche ab, bearbeiten ggf. selbständig klar umgrenzte Aufgabengebiete und dienen in erster Linie als kompetente Vermittler von Anfragen von außen in die verschiedenen Gremien der VFD.

Geschäftsstelle

Die Bundesgeschäftsstelle ist für die administrativen Tätigkeiten des Bundesverbandes zuständig. Sie organisiert die bundesweiten Versammlungen verschiedener VFD-Gremien (z.B. Bundesdelegiertenversammlung, erweiterte Bundesvorstandssitzungen). Vorrangig ist sie für Außenstehende erster Ansprechpartner. Sie leitet Anfragen weiter und koordiniert die Zusammenarbeit innerhalb der VFD-Instanzen. Ebenso ist sie zuständig für die inhaltliche Gestaltung der Startseite der Website www.vfdnet.de. Die Mitgliederverwaltung ist nicht Aufgabe der Bundesgeschäftsstelle, sondern der Landesverbände, wo vergleichbare Landesgeschäftsstellen eingerichtet sind.

Arbeitskreise

Arbeitskreise sind die "Fachabteilungen" innerhalb des  VFD Bundesverbandes. Sie erhalten Aufträge vom Bundesvorstand oder initiieren Projekte auch anhand eigener Vorschläge in Absprache mit dem Bundesvorstand. Die Leitung der Arbeitskreise wird durch den Bundesvorstand berufen. Die Arbeitskreiskreismitglieder werden von den AK-Leitern oder auch auf Vorschlag des Bundesvorstands aufgenommen, entweder auf unbestimmte Dauer oder auch für einzelne Projekte. Eine Vernetzung zwischen den einzelnen Arbeitskreisen ist von Vorteil und führt zu optimalen Ergebnissen. Die Arbeitskreise berichten dem Bundesverband auf Anforderung von ihren Aktivitäten. Arbeitskreise können von den Landesverbänden analog zu den Bundesarbeitskreisen in ihren Ländern eingerichtet werden. Innerhalb der Arbeitskreise können auch Projektgruppen gebildet werden.

 

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