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Reitrecht
Die VFD wurde 1973 gegründet. Anlass war das drohende Reitverbot in Deutschlands Wäldern durch ein neues Bundeswaldgesetz. Das generelle Verbot konnte die VFD erfolgreich abwenden. Aber auch heute spielt das in allen Bundesländern unterschiedliche " Reitrecht" eine große Rolle.
Das Reiten und Fahren in Deutschland wird durch folgende Rechtsvorschriften geregelt:
- Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz – BwaldG)
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG)
- Gesetz zum der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gesetz über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
Bundesspezifische Reitvorschriften:
Das Bundeswaldgesetz führt sowohl das Reiten als auch das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen ausdrücklich neben dem Betreten auf, allerdings beschränkt auf Wege und Straßen. Sowohl das Bundeswald- wie auch das Bundesnaturschutzgesetz geben den Bundesländern die Möglichkeit, Näheres zum Betreten sowie die Einbeziehung weiterer Fortbewegungsarten in das Betretungsrecht (also auch Reiten und Fahren in Feld, Wald und Flur) durch Landesrecht zu bestimmen. Dabei handelt es sich nicht einmal nur um Länder mit hoher Bevölkerungsdichte, in denen Einschränkungen für Reiter eher nachvollziehbar wären. So lange wie das Bundesgesetz nicht in allen Ländern umgesetzt wurde, ist für die VFD noch viel zu tun.
Betreten der freien Landschaft: Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).
Haftung - Das Betreten der freien Landschaft erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten begründet. Es besteht insbesondere keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren. Link
Der Blick über die Grenze aus dem eigenen, reiterfreundlichen Land hinaus sollte jedem Freizeitreiter ein Anliegen sein!
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Berlin-Brandenburg
- Hamburg/Schleswig-Holstein
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen/Bremen
- Nordrhein Westfalnen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Südtirol
- Thüringen
Zusammenfassung sämtlicher Regelungen zum Reiten in den verschieden deutschen Bundesländern Stand 12/2019 hier
Ein übersichtliches Werk im Taschenbuchformat ist:
Reitrecht:
Juristische Grundlagen für Reiter, Fahrer, Pferdehalter, Rechtsanwälte und Gemeinden
Susanne Bauer (Autor), Heiner Natschak (Autor), Hanspeter Hartmann (Vorwort), msi-verlag (Series Editor)
Erhältlich: Bei Amazon oder beim VFD Landessverband Bayern
Ein freundliches Miteinander und eine Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderen Natur-Erholungssuchende ist unverzichtbar. Pferde können Wanderern manchmal Angst machen, genau wie Mountain Bikes Pferde erschrecken können, darum gilt: „Rücksicht macht Wege breit“ [mehr]
Reitrecht liegt im Argen - Wieder Verbote in NRW! Der VFD-Landesverband NRW klagt: Nachdem viele Kreise und kreisfreie Städte ihre Allgemeinverfügungen zum neuen Reitrecht erlassen haben, hat die VFD in neun Fällen Klage eingereicht.Immer wieder werden wir gefragt, ob das denn nicht übertrieben ... [mehr]
Problemlos Wanderreiten durch NRW? Dafür gibt es drei Möglichkeiten: Erstens: an der Landesgrenze verladen und Pferd im Hänger durch NRW transportieren, zweitens: Presse, Funk und Fernsehen einschalten (siehe Artikel Opa Watzl) oder drittens: unser Reitrecht verstehen. Zu Letzterem ... [mehr]
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Von Susanne Bauer und Heiner Natschack jetzt in der Neuauflage erhältlich [mehr]
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