In Nordrhein-Westfalen gilt grundsätzlich die Regelung des § 58 (2) Landesnaturschutzgesetz, wonach das Reiten im Wald auf öffentlichen Verkehrsflächen, auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen gestattet ist. Die Kreise und kreisfreien Städte können das Reiten auch auf allen privaten Wegen zulassen oder aber das Reiten auf ausgewiesene Reitwege beschränken. Dazu sind Allgemeinverfügungen notwendig, die in den Amtsblättern veröffentlicht werden. Übersicht über die Reitregelungen in NRW hier

Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Dabei ist das Führen von Pferden gemäß § 58 (9) dem Reiten gleichgesetzt. Das hat zur Folge, dass ab sofort auch geführte Pferde gekennzeichnet werden müssen! Das Reitkennzeichen muss mit einer für das laufende Jahr gültigen Reiterplakette versehen sein. Kennzeichen und Plaketten können bei der Unteren Landschaftsbehörde des jeweiligen Kreises erworben werden. Das Reitrecht in NRW als PDF

Hast Du Lust und Zeit, den Landesvorstand bei der Umsetzung unseres Gründungs-Zweckes  zu unterstützen? Dich für gleichberechtigte Wegenutzung gemeinsam mit allen anderen Erholungssuchenden einzusetzen? Wir suchen einen neuen Beauftragten für Reitregelungen (Offiziell heit der Posten noch ...

Aus der Traum: mehr als drei Wochen lang durften im Kreis Wesel alle Waldwirtschaftswege beritten werden - ohne dass uns irgendwelche Zwischenfälle zwischen Reitern und anderen Nutzern bekannt geworden wären. Doch nun hat die Untere Naturschutzbehörde erneut eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach ...

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat eine Karte veröffentlicht, auf der ihr einen Überblick zu den einzelnen Regelungen erhaltet (dazu müsst ihr unter "Natur" ganz unten das Kästchen für "Reitregelung Kreise NRW" anklicken): Übersichtskarte des Umweltministeriums Hinweis: ...

In den Wäldern der Stadt Bonn darf wie bisher ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden. Der Waldwirtschaftsweg westlich der BAB 565 zwischen den Einmündungen Weingartsbahn und Rulandsweg ist von dieser Regelung ausgenommen und darf im Sinne des § 58 Abs. 2 LNatSchG NRW genutzt ...

In den Wäldern der Stadt Oberhausen darf wie bisher ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden. Ausgenommen vom Reitverbot ist das Reiten auf der Zuwegung zum Reitweg im Hiesfelder Wald. Hier findet ihr einen Auszug aus dem Amtsblatt: Stadt_Oberhausen.pdf498.3 kB

In fast allen Bereichen der Stadt Bielefeld ist das Reiten weiterhin auf allen Wirtschaftswegen erlaubt. Lediglich in zwei Waldgebieten wird das Reiten auf Reitwege beschränkt. Außerdem wird das Reiten auf drei Wanderwegen verboten. Welche das genau sind, findet ihr hier:  Stadt_Bielefeld.pdf24.13 ...

Seit der Verabschiedung des neuen Landesnaturschutzgesetzes hatten unsere Unterverbände viel zu tun. Es galt, Gespräche mit den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) zu führen, sich mit den Pferdesportverbänden abzustimmen, Stellungnahmen zu schreiben und - für einige - Klagen gegen Reitregelungen ...

Zur Unterstützung von ortsansässigen Mitgliedern hat die VFD gegen mehrere Allgemeinverfügungen zur neuen Reitregelung geklagt, unter anderem auch im Kreis Viersen. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf festgestellt hat, dass Reitregelung des Kreises Viersen rechtswidrig ist, hat der Kreis Viersen ...

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