Die Stadt Siegen liegt in der waldreichsten Region Deutschlands, etwa 51,8 Prozent der Stadtfläche sind Wald. Für das Reiten im Wald gelten seit dem 01.01.2018 die Regelungen des novellierten NRW Landesnaturschutzgesetzes. Damit gilt grundsätzlich die Regelung des § 58 (2), wonach das Reiten im Wald auf öffentlichen Verkehrsflächen, auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen „zum Zwecke der Erholung“ gestattet ist. Das Reiten wurde dabei liberalisiert. Dies gilt ausdrücklich auch für Wanderwege.
Vor einem Jahr (02.01.2018) hat der Kreis Siegen-Wittgenstein eine Allgemeinverfügung erlassen: "In dem aus der Karte zu ersehenden Geltungsbereich ist das Reiten wie bisher auf die vorhandenen Reitwege und für Reiter mitbenutzbare Wanderwege (Hufeisenwege) beschränkt. In den Waldgebieten im Kreis Siegen-Wittgenstein außerhalb dieser Abgrenzung ist entsprechend § 58 Abs. 1 (?) Landesnaturschutzgesetz NRW das Reiten auf allen Wegen erlaubt.“ Hinweis: gemeint ist § 58 Abs. 3. Nach Auskunft unserer Reitwegebeauftragten Wibke Marquardt sollte diese offensichtliche Unrichtigkeit bereits 2018 korrigiert werden.
Die Verbände und Reiter waren sehr verwundert, da alle umliegenden Kreise die Reglung nach § 58 (2) umgesetzt haben. Die umliegenden Kreise (MK, Olpe, HSK) haben die Erweiterung durch § 58 (3) noch mit aufgenommen, was wir sehr begrüßen.
Nun gibt es ein Treffen mit den Reitern des Gebiets und auch aus den angrenzenden Kommunen, damit wir gemeinsam die Sachlage klären können.
Dieser Termin findet voraussichtlich, je nach Anzahl der Teilnehmer,
im Reitstall Wassmann statt.
Termin ist der 6. Februar 2019, um 18 Uhr.
Aktuell ist das Reiten im Geltungsbereich generell verboten und das Reiten ist nur auf wenige Wege beschränkt.
Die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer setzt sich bereits seit 45 Jahren gegen Reiteinschränkungen und Reitverbote ein. Das freie Reiten in der Natur ist eines der Kernziele des Fachverbandes. Die VFD unterstützt nicht nur ihre Mitglieder, wenn Reitverbote drohen. Sie nimmt seit ihrer Gründung auf die Gesetzgebungen Einfluss und scheut auch juristische Auseinandersetzungen nicht.
Zur Unterstützung von ortsansässigen Mitgliedern hat die VFD gegen mehrere Allgemeinverfügungen zur neuen Reitregelung geklagt, unter anderem auch im Kreis Viersen. https://vfdnet.de/index.php/nordrhein-westfalen/messen/equitana-all/53-recht/9987-kreis-viersen-hebt-gesetzeswidrige-allgemeinverfuegung-auf
https://www.vfdnet.de/index.php/recht/reitrecht/9864-warum-die-vfd-eigentlich-keine-reitwege-will
https://www.vfdnet.de/images/Registered/NRW/Reitrecht/VFD_NRW_Flyer_zum_Reitrecht_1-2017.pdf