Im Raum Siegen/Kreuztal ist das Reiten wie bisher auf die vorhandenen Reitwege und für Reiter mitbenutzbare Wanderwege (Hufeisenwege) beschränkt (s.Karte in der Allgemeinverfügung).
In den übrigen Waldgebieten im Kreis Siegen-Wittgensteinaußerhalb dieser Abgrenzung ist entsprechend § 58 Abs. 1 (?) Landesnaturschutzgesetz NRW das Reiten auf allen Wegen erlaubt.
Hinweis:gemeint ist § 58 Abs. 3. Nach Auskunft unserer Reitwegebeauftragten Wibke Marquardt wird diese offensichtliche Unrichtigkeit noch korrigiert.

Wir danken Wibke, die sich im Vorfeld sehr um eine noch liberalere Lösung bemüht hat.

Hier findet ihr einen Auszug aus dem Amtsblatt:

 pdfKreis_Siegen-Wittgenstein.pdf340.23 kB

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