Aus der Traum: mehr als drei Wochen lang durften im Kreis Wesel alle Waldwirtschaftswege beritten werden - ohne dass uns irgendwelche Zwischenfälle zwischen Reitern und anderen Nutzern bekannt geworden wären. Doch nun hat die Untere Naturschutzbehörde erneut eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der StVO gekennzeichneten Reitwege beschränkt wird:

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Wir halten eine Beschränkung nach § 58 (4) für alle Waldflächen im Kreis Wesel, ohne Ausnahme für einzelne Wälder, nicht für zulässig. Daher werden wir uns weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, dass zukünftig eine gleichberechtigte Nutzung durch Reiter und alle anderen Erholungssuchenden möglich wird.

 

Weitere Infos zum Reitrecht in NRW haben wir hier zusammengefasst:

https://www.vfdnet.de/index.php/nordrhein-westfalen/9654-uebersicht-reitregelungen

 

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