Seit kurzem gibt es in Bayern neue "Vollzugshinweise", die regeln, wann und wo man draußen - also im Gelände - reiten darf.
Ganz offiziell heißen sie "Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes; Teil 6 Erholung in der freien Natur". Erlassen wurden sie vom bayerischen Umweltministerium am 27.11.2020. Sie lösen nach 44 Jahren die alten Vorschriften aus dem Jahre 1976 ab.
In den Vollzugshinweisen wird allgemein das "Betretungsrecht" für jedermann in der freien Natur geregelt - also nicht nur für Reiter, sondern genauso für Fußgänger, Wanderer, Radfahrer und Rollstuhlfahrer.
Warum ist das für uns von Interesse?
Weil man "Rechte" einschränken kann. Und genau das könnte in Zukunft passieren. Mit den neuen Vollzugshinweisen kann das weitreichende Betretungsrecht für uns Reiter massiv eingeschränkt werden. Das soll jetzt keine Schwarzmalerei oder Panikmache sein. Leider stellen wir aber fest, dass einige Waldbesitzer offenbar nur darauf gewartet haben, dass die neuen Vollzugshinweise in Kraft treten.
Was beunruhigt uns?
1. Seit Mitte Dezember sind zahlreiche Wald- und Forstwege bei Schwarzenbruck (Nürnberger Land) für den Reitsport gesperrt. Die Verwaltung von Faber Castell - einer der größten Waldbesitzer Bayerns - hat die Sperrung vorgenommen. Mehr Infos darüber gibt es unter: https://n-land.de/lokales/schwarzenbruck/ausgeritten.
Die ersten Reiter wehren sich dagegen und haben bereits eine Online-Petition gestartet. (Link).
2. Im Landkreis Straubing-Bogen hat der Forstbetriebsleiter eines beliebten Ausflugsgebiets im Bayerischen Wald auf die neuen Bestimmungen hingewiesen. Darüber wurde in der regionalen Zeitung berichtet (Straubinger Tagblatt vom 23.12.2020). Den gesamten Bericht haben wir mit freundlicher Genehmigung der Redakteurin als Bild beigefügt. Auch wenn in diesem Fall nicht die Reiter, sondern die Moutainbiker Stein des Anstoßes sind, haben uns die Aussagen des Forstfachmanns der Bayerischen Staatsforsten - dem größten Forstbetriebs Deutschlands - hellhörig gemacht.
Das sind nur zwei Beispiele, die uns bekannt geworden sind. In beiden Fällen sehen wir deutliche Bezüge auf die neuen Vollzugshinweise. Um es mit anderen Worten zu sagen: Die Vollzugshinweise schaffen die Möglichkeit, das Reiten in der freien Natur einzuschränken und die ersten Grundstückbesitzer machen davon Gebrauch. Man kann es auch noch schärfer formulieren: Die Vollzugshinweise wurden nach unserer Überzeugung auch deshalb geändert, um das Betretungsrecht einschränken zu können.
Und nun?
In den letzten Tagen haben wir einiges an frei zugänglichem Material zusammengetragen, um uns einen Überblick über die neuen Vollzugshinweise zu verschaffen. Diese stehen ja zusätzlich in der Kritik, weil sie offensichtlich geltendes Recht missachten. Der VFD Landesverband Bayern hat im Vorfeld eine Stellungnahme zu den Vollzugshinweisen geschrieben. weiter lesen hier
Wer gerne ins Gelände reitet und möchte, dass er sich mit seinem Pferd auch weiterhin möglichst ungehindert in der Natur bewegen kann, dem legen wir ans Herz, sich mit dem Thema "neue Vollzugshinweise" zu befassen. Wir haben das getan und wir sehen in den neuen Vollzugshinweisen einen Angriff auf das Reitrecht in Bayern.