Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat am 16.12.2020 die neue Verwaltungsvorschrift, Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes; Teil 6 „Erholung in der freien Natur“, erlassen. Das sind Dienstvorschriften, nach welchen die ausführenden Behörden Gesetze, hier das Bayrische Naturschutzgesetz (BayNatSchG), auslegen sollen.

Der VFD Landesverband Bayern hat im Vorfeld eine Stellungnahme zu den Vollzugshinweisen geschrieben. Leider wurden die Argumente der VFD genauso wenig berücksichtigt wie die der Deutsche Initiative Mountainbike e.V. (DIMB) und anderer Verbände. Wir sind dankbar, dass durch die Stellungnahme des Kuratoriums Sport und Natur wenigstens der Punkt der Gebührenerhebung rausgenommen wurde.

Die Verwaltungsvorschrift enthält aber Aussagen, welche offensichtlich dem Gesetzestext des BayNatSchG widersprechen. Wir werden die Widersprüche in der Verwaltungsvorschrift im Einzelfall durch Klagen klarstellen lassen und weiterhin unsere Mitglieder bei unzulässigen Sperrungen unterstützen.

Auszug aus der Stellungnahme der VFD Bayern: "Leider wurden die bayerischen Reit- und Fahrverbände bisher nicht eingebunden. Da in diesen Vollzugshinweisen auch wesentliche Aussagen zum Reiten und Gespannfahren in der freien Natur getroffen werden, erlauben wir uns, hierzu einige Anmerkungen aus der Sicht der Freizeitreiter anzubringen. Die VFD-Bayern schließt sich vollumfänglich der Stellungnahme der DIMB an."

Der Deutsche Alpenverein e.V., wie andere Verbände (z.B. DIMB), haben auch kritische Stellungnahmen zum Entwurf der Vollzugshinweise abgegeben. Die Vollzugshinweise sind ab Datum der Veröffentlichung, 16.12.2020, gültig und ersetzen die bis dahin geltenden aus dem Jahr 1976.

Die VFD – stark gegen Reitverbote
Wir setzen uns gegen Reiteinschränkungen und Reitverbote ein. Das freie Reiten in der Natur ist eines der Kernziele unseres Fachverbandes. Wir unterstützen Mitglieder, wenn Reitverbote drohen, nehmen auf die Gesetzgebungen Einfluss und scheuen auch juristische Auseinandersetzungen nicht. Gleichzeitig gehört die VFD als Kooperationspartner einer Reihe von Vereinen und Netzwerken an, die sich um das Wohl des Pferdes und die Betätigung in der Natur kümmern. Wir werden das Thema weiter begleiten und den Kontakt sowie die Rücksprache mit den anderen Verbänden suchen.

Quellen:

https://www.alpenverein.de/natur/naturvertraeglicher-bergsport/natuerlich-biken/mountainbiken-in-bayern_aid_35991.html

https://www.dimb.de/2020/12/17/dimb-befuerchtet-wegesperrungen-in-bayern/

Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes; Teil 6 „Erholung in der freien Natur“ 

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