Vom Schild "allgemeines Fahrverbot" sollen Reiter auch künftig ausgenommen bleiben

Auf die Anfrage der VFD zum Zeichen 250 hat das Verkehrsministerium in Bonn ( BMVBS ) jetzt reagiert. "Dort folgt man unserer Argumentation", sagt der 2. VFD-Vorsitzende Albert Schwan.
In der neuen, in Arbeit befindlichen Verordnung zur Straßenverkehrsordnung, soll daher laut BMVBS - neben Handfahrzeugen, dem Führen von Pferden, dem Treiben und Führen von Vieh - auch das Reiten textlich ausdrücklich aufgeführt und demnach klipp und klar von dem betreffenden Verkehrsverbot ausgenommen werden.

 

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