Am 8.4.2020 hat das Bayerische Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Corona-Beschränkungen fürs Ausreiten mit dem Pferd gelockert.

Die Regelung lautet nun (Auszug aus der Veröffentlichung, nachzulesen auf der Homepage des Ministeriums): "Für außerhalb des Pferdebetriebs gilt: Das Ausreiten oder Ausführen des Pferdes an der frischen Luft ist nach den Vorgaben der Ausgangsbeschränkung weiterhin gestattet. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, sollte man grundsätzlich alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes ausreiten. Wer aus Sicherheitsgründen nicht alleine ausreiten möchte, darf mit einer haushaltsfremden Person gemeinsam ausreiten. In diesem Fall darf nur hintereinander mit einem Mindestabstand von einer Pferdelänge geritten werden. Es sind zu jeder Zeit, d. h. sowohl vor als auch nach dem Ausreiten zur Versorgung der Pferde, die Hygiene- und Abstandsregeln (mind. 1,5 m) einzuhalten."

Neu ist die Regelung, dass man nun aus Sicherheitsgründen auch mit einer weiteren Person ausreiten kann, auch wenn diese nicht zum eigenen Haushalt gehört. Geritten werden darf aber nur hintereinander und nicht nebeneinander.

http://www.vfd-bayern.de/item/1252-informationen-des-landwirtschaftsministeriums-zu-corona-und-pferdehaltung.html

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