– was muss ich beachten um nicht in den finanziellen Ruin zu rutschen?!
Am 15.03.2013 besuchte uns Mirjam Landauer (Gothaer Versicherung) und gab uns viele
wichtige Informationen und Tipps aus dem Bereich der Haftpflichtversicherung für Pferde.
Der Vortrag befasste sich mit den gesetzlichen Grundlagen und den größten Stolperfallen für
private aber auch gewerbliche Tierhalter sowie Tierhüter (Pensionsstallbetreiber,
Reitbeteiligungen usw.) und den ersatzpflichtigen Forderungen.
Mit zahlreichen Beispielen aus Ihrem Arbeitsalltag zeigte Sie uns auf, was über die
Tierhalterhaftpflicht und was über die Privathaftpflicht bzw. Betriebshaftpflicht versichert und
abzurechnen ist? Wer kann überhaupt haftbar gemacht werden und wer trägt die Beweislast
für den entstandenen Schaden (Kinder, betreute Personen, Unterschied Tierhalter und
Tierhüter)? Ist der Schädiger immer zu 100% Schuld oder ist auch dem Geschädigten eine
Teilschuld anzurechnen? Bei Weideunfällen wird nämlich grundsätzlich 50% der Schuld dem
Geschädigten zugerechnet und somit nur 50% des Schadens erstattet. Ganz interessant war
auch, was man sich alles anrechnen kann. Welche Kosten bzw. Schäden erstattet werden –
ganz oft aber aus Unwissenheit einfach vergessen werden. Und positiv zu hören war, dass
die Behandlungskosten nicht durch den Wert des Pferdes begrenzt werden. Gestaunt haben
wir darüber, dass Weidezäune, Reitausrüstung usw. eine weitaus geringere Rolle spielen,
als einen die Werbung glauben machen will. Im Schadenfall zahlen die meisten
Versicherungen nämlich zunächst bei mangelhaften Zäunen, entscheiden für die Zukunft
dann aber über Auflagen zum Zaunbau/Reitausrüstung/Haltungsbedingung oder wählen,
wenn ein Erfüllen der Auflagen nicht möglich scheint, den Weg der Kündigung des
Vertrages. Auch auf den Unterschied der Leistungen nach Einstufung des Schadens sollte
man achten. Fällt ein Unfall nämlich in den Bereich eines Arbeitsunfalles, bekommt man über
die Berufsgenossenschaft sehr viel mehr gezahlt (Reha, Zusatzleistungen) als über die
gesetzliche Krankenversicherung (nur das medizinisch Notwendige).
Neben diesem großen Bereich der Haftpflichtfallen wurden auch die Themen Reitbeteiligung,
Deckschäden, füttern von giftigen Dingen, OP-, Lebens- und Krankenversicherung für Pferde
angesprochen.
Ich denke wir können sagen, dass dieser Abend wirklich spannend war und durch die
zahlreichen Praxisbeispiele konnte Langeweile erst gar nicht auftauchen.


 

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