pdfAnhörung_zur_Änderung_des_Waldgesetzes.pdf328.46 kB

Die VFD Sachsen ist in das Anhörungsverfahren zur Änderung des
Waldgesetzes eingebunden und vom SMUL zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert. In einer heute erhaltenen Vorabemail wird u. a. der neue Text des
§ 12 Reiten im Wald zitiert:

„(1) Das Reiten im Wald ist nur auf dafür geeigneten Waldwegen
gestattet. Nicht gestattet ist das Reiten

1. auf Waldwegen, auf denen eine Begegnung mit Fußgängern aufgrund der Wegbreite
gefährlich ist,

2. auf Sport- und Lehrpfaden sowie

3. auf Fußwegen.

Auf forstlichen Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen darf mit Erlaubnis
des Waldbesitzers geritten werden.   ...umsonst"

In den nächsten Tagen werden wir VFD-intern beraten um uns anschließend mit den anderen
sächsischen Reiterverbänden abzustimmen. Die Stellungnahme an das Ministerium
werden wir pünktlich bis zum 06.02.2015 abgeben.

Wir können nicht oft genug mit freudigem Stolz darauf hinweisen, daß es ein Brief der VFD an den Sächsischen Rechnungshof war, der zum Umdenken in der Politik führte. 22 Jahre nach Gründung der VFD Sachsen und stetem renitenten Nachhaken sind wir endlich beim Thema Reitrecht kurz vor der Ziellinie!

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