In Deutschland wird das generelle Reitrecht im Wald im Bundeswaldgesetz, das Reiten außerhalb des Waldes ausschließlich durch die Länder geregelt (§57 Bundesnaturschutzgesetz). Pferde- oder Reitrecht besteht aus vielen unterschiedlichen Regelungen. Sie ändern sich je nach Kommunal-, Kreis-, Landes-, Bundes-, oder EU - ebene. So kann es sein, dass Kommunen eigene Regelungen für das Bereiten einzelner Gebiete festlegen, die es anderswo nicht gibt. Jedoch gibt es kein Bundesgesetz, das regelt, zu welchen Zeiten sich Reiter und Pferd im Wald aufhalten dürfen. Auch im Bundeswaldgesetz gibt es keinen Paragraphen, der das Bereiten des Waldes auf bestimmte Zeiten reduziert.

Das wusste mehr als die Hälfte aller Teilnehmer und auch Kerstin Heyne aus Dresden. Sie darf sich auf das Buch „Junge Pferde selbständig nach der Klassischen Reitlehre ausbilden“ von Gudrun Schultz-Mehl aus dem OLM-Verlag freuen. Herzlichen Glückwunsch und viel Spaß beim Lesen!

Und nicht vergessen …Das nächste VFD-Gewinnspiel ist ab 01. November wieder für 10 Tage online.

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