Nicht nur an der Pferdesteuer wird in Hessen massiv geplant, sondern auch erhebliche Einschränkungen beim Ausreiten sind in Vorbereitung Der LV Hessen berichtet, dass es dort durch das neu geplante Landeswaldgesetz zu wesentlichen Einschränkungen für die Reiter kommen soll.

Folgende neue Formulierung ist zukünftig vorgesehen:

                                                § 15
                        Betreten des Waldes, Reiten und Fahren
(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung nach den Maßgaben von § 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Bundeswaldgesetzes und der nachfolgenden Absätze 2 bis 4 betreten.
(2) Dem Betreten gleichgestellt sind das
1. Radfahren,
2. Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen sowie
3. Reiten
auf festen Waldwegen und auf Straßen im Wald. Feste Waldwege sind befestigte oder naturfeste Wege, die von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können.

(4) Betreten mehrere Personen den Wald zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes, steht ihnen das Betretungsrecht nur zu, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes nicht zu erwarten ist.

Danach soll das Reiten zukünftig nur noch auf festen Waldwegen gestattet sein. Man befürchtet, dass es dann damit vorbei ist, dass man die schönen naturbelassenen Weg genießen kann.

Vor allen Dingen die Formulierung des Absatzes vier gibt erhebliche Bedenken auf. Darf man zukünftig überhaupt noch gemeinsam ausreiten?

Der VFD-Landesverband will nun in Gesprächen, vor allem mit Herrn Kuypers vom Hessischen Reit- und Fahrverband klären, was zu unternehmen ist. Der Landesverband wird weiter auf seiner Seite unter „aktuelles“ berichten. Guckt also öfter mal dort vorbei!

Einen kleinen Artikel dazu findet ihr bereits jetzt unter http://www.vfd-verband.de/verband/hessen/index.php?info_id=7020

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