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Pferdehalter sind reiche Leute! Von dieser Fehleinschätzung ging offenbar auch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig 2015 aus, indem es entschied, dass Kommunen grundsätzlich eine Pferdesteuer als Aufwandssteuer einführen dürfen. Besteuert werden darf demnach derjenige, der den Aufwand betreiben ... [mehr]