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Seit kurzem gibt es in Bayern neue "Vollzugshinweise", die regeln, wann und wo man draußen - also im Gelände - reiten darf. Ganz offiziell heißen sie "Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes; Teil 6 Erholung in der freien Natur". Erlassen wurden sie vom bayerischen Umweltministerium am 27.11.2020. ... [mehr]