Die Tage werden nun zunehmend kürzer und so kann es schnell passieren, dass der Feierabendausritt sich bis in die Dämmerung oder gar Dunkelheit ausdehnt. Mit dem zuverlässigen Geländepferd ist das Reiten in der Dunkelheit sicher kein Problem und eine tolle Bestätigung des gegenseitigen Vertrauens.

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Aber es ist dennoch nicht ungefährlich, denn als großes Hindernis wird man in der Dunkelheit von anderen Verkehrsteilnehmern erst spät erkannt. Und wenn es nur die 200 m entlang der Dorfstraße bis zu den vertrauten Feldwegen sind, sollte man die kleine Mühe nicht scheuen an die sichere Ausstattung mit Beleuchtung und Reflexartikeln zu denken.

Die Vorschriften dazu sind eindeutig: Reiter/Innen müssen während der Dämmerung und bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet sein (§ 1, § 17 StVO). Vorgeschrieben ist eine nicht blendende, nach vorne und hinten gut sichtbare Leuchte mit weißem Licht (§ 28 StVO). Besser ist die ebenfalls zulässige Stiefelleuchte (links). Es ist unbedingt zu empfehlen weitere Reflexartikel am Pferd anzubringen um die Sichtbarkeit zu verbessern. Dann wird einem Autofahrer auch schneller bewusst was da vor ihm ist, denn es ist ein Unterschied ob es ein zügiges Fahrad oder ein breites langsames Pferd ist...

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Solchen Unfälle wie diesem [KLICK] sollte durch umsichtiges Verhalten möglichst vorgebeugt werden! Klick 2

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