Bekanntlich wurde die VFD vor 41 Jahren gegründet, um ein generelles Reitverbot im neuen Bundeswaldgesetz zu verhindern. Dies gelang- allerdings mit Einschränkungen. Es wurde damals nämlich den einzelnen Bundesländern überlassen, in ihren Landesgesetzen eigene Regeln für das Reiten und Fahren im Wald zu erlassen.

 

ReitplaketteTrotz des generellen Betretungsrechts im Bundeswaldgesetz gab/ gibt es daher in einigen Bundesländern wie z.B. Nordrhein- Westfalen und Sachsen ziemlich einschränkende Bestimmungen, verbunden mit Reitplaketten, Verpflichtung auf zugewiesene Reitwege und Zahlung von Gebühren. Einen Wanderritt durch Deutschland zu planen, ist eine Herausforderung. Eine Vielzahl von Regelungen muss studiert werden, will man Ländergrenzen innerhalb Deutschlands queren. Auch innerhalb der Bundesländer gelten z.T. noch einmal regional unterschiedliche Verordnungen.

In ihrer Satzung hat die VFD als Ziel festgeschrieben, sich besonders für die Erhaltung und Verbesserung der Reit- und Fahrmöglichkeiten in der Natur einzusetzen. Dieser Einsatz ist in der Regel wenig spektakulär und eher selten verbunden mit Demonstrationen und öffentlichen Kundgebungen. Von „kleinen“ regionalen Wegesperrungen bis zur Änderung von „Reitgesetzen“ in einem ganzen Bundesland hat unser Verband durch Beharrlichkeit, sachkundige Argumentation und nicht zuletzt dank guter Lobbyarbeit  große Erfolge erzielt.

Beispiel Sachsen. Noch vor kurzem waren unsere sächsischen Mitglieder und Funktionsträger regelrecht frustriert. Trotz jahrelanger Verhandlungen, Eingaben und Gespräche mit Behörden und politischen Instanzen rührte sich nichts in Richtung liberaler Reitregelungen. Dann plötzlich im Juli die Schlagzeile in der Bildzeitung: die „Waldmaut“ für Reiter in Sachsen wird gekippt!
Mehr dazu hier: http://www.vfdnet.de/index.php/sachsen/5825-12-saechswaldg-wankt-reiten-im-wald-ab-2015-erlaubt  

http://www.vfdnet.de/index.php/sachsen/6068-keine-sommerpause-beim-heissen-thema-reitwege-in-sachsen

Der lange Atem unserer VFDler in Sachsen wurde belohnt!

In Nordrhein- Westfalen ist zwar „Licht am Ende des Tunnels“ zu sehen, jedoch ist der Prozess der Evaluierung des Landschaftsgesetzes, in dem auch das Reiten und Fahren im Wald geregelt ist, äußerst langwierig. Im Schulterschluss mit den Pferdesportverbänden Rheinland und Westfalen bemüht sich die VFD seit 2008 (!) auch für NRW liberale Regelungen zu erwirken. Und wie es aussieht, besteht tatsächlich die Aussicht auf Verbesserungen.
Mehr dazu hier: http://www.vfdnet.de/index.php/nordrhein-westfalen/6067-geschrieben-von-albert-schwan

Unabhängig von diesen „großen“ Verhandlungen kann jedes VFD-Mitglied und jeder Pferdefreund dazu beitragen, mehr Verständnis für unser schönes Hobby und für die Pferde einzuwerben. Dazu gehört nicht zuletzt ein vorbildliches Verhalten, um Vorurteilen entgegen zu wirken. Die vielleicht langjährige Arbeit von vielen kann durch Fehlverhalten weniger erschwert oder gar zunichte gemacht werden, die solche Vorurteile- nicht einmal aus böser Absicht- bedienen. Beispiele: Hinterlassen von Pferdeäppeln in „sensiblen“ Bereichen oder Querfeldein- Reiten oder……

Dies will kein erhobener Zeigefinger sein- wahrscheinlich ist ein solcher „Fehltritt“ jedem von uns aus Gedankenlosigkeit oder auch Bequemlichkeit schon unterlaufen. Wir sollten uns aber die möglichen negativen Auswirkungen für uns alle immer mal wieder ins Gedächtnis rufen. Ein gutes Vorbild ist "Lobbyarbeit"!

Und wenn ihr wieder unterwegs seid mit euren Pferden, nehmt doch die Rekener Charta mit und sammelt weiter Unterschriften. http://www.vfdnet.de/index.php/reiten-rekener-charta    
Die Charta wirbt um Unterstützung für die Erhaltung, Pflege und besondere Wertschätzung der Pferde und für das Grundrecht von Mensch und Pferd auf einen freien Zugang zur Natur.
Ihr alle könnt dazu beitragen, unserem gemeinsamen Ziel näher kommen: grenzenloses Reisen mit Pferden- in Deutschland und in Europa.Grenze

 

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