Wir haben es bereits in der Pferd & Freizeit angekündigt: Die VFD NRW hat 8 Fragen rund um die Themen Reiten und Pferdehaltung gestellt. Die Fragen sind sehr knapp gehalten, da die Anzahl der Zeichen begrenzt war.
Hier veröffentlichen wir die Antworten der Parteien in der Reihenfolge des Eingangs bei uns:
Wie schützen Sie unsere Equiden (Pferde, Mulis, Esel) vor den Wölfen? Wir fordern die Aufhebung von baurechtlichen Beschränkungen für notwendigen Zaunbau und eine finanzielle Förderung für alle Equiden. Wir lehnen ein nächtliches Aufstallen ab. Auffällige Wölfe müssen getötet werden können.
Antwort der FDP:
Die Verbreitung von Wölfen stellt die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen. Auch die Pferdehaltung ist davon hart getroffen, wie zahlreiche Übergriffe und Risse zeigen. Die bisherige Strategie des strengsten Schutzes ohne eine besondere Betrachtung von Problemwölfen, welche für einen Großteil der Risse verantwortlich sind, halten wir für falsch. Wir fordern die Einführung von Länderkompetenzen zur Schaffung eines regional differenzierten Bestandsmanagements und der Möglichkeit zur zügigen und rechtssicheren Entnahme von Problemwölfen.
Antwort der GRÜNEN: Die Rückkehr des Wolfes nach Nordrhein-Westfalen ist aus naturschutzfachlicher Sicht positiv zu bewerten. Allerdings ergeben sich aus dieser Entwicklung auch Zielkonflikte, insbesondere mit der Weidetierhaltung. Die Rückkehr des Wolfes darf nicht dazu führen, dass Tiere nicht mehr auf die Weide kommen oder die Tierhaltung aus Angst vor Übergriffen aufgegeben wird. Ziel allen Handelns muss es daher sein, dem Wolf Lebensraum zu geben und gleichzeitig die Weidetierhaltung bestmöglich zu schützen. Dazu müssen alle Weidehalter*innen – also auch Pferdebesitzer*innen – bei Präventionsmaßnahmen unterstützt werden, indem der Zaunbau erleichtert und Schutzgebäude für die Nacht ermöglicht werden. Die Wolfsverordnung muss nachgebessert und ein effektives Wolfsmanagement sichergestellt werden. Wenn alle präventiven Schutzmaßnahmen nicht ausreichen und ein Wolfsindividuum immer wieder durch Angriffe auf Pferde, Schafe oder Rinder auffällig wird, dann muss auch eine Entnahme des Tieres auf Basis des § 45 Bundesnaturschutzgesetz möglich sein.
Antwort der SPD: Die FFH-Richtlinie sieht für geschützte Arten wie den Wolf hohe Schutzmaßnahmen vor. Gemäß der Richtlinie ist die Entnahme eines Wolfs nur mit einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung zulässig. Durch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes 2019 wurde dieser rechtliche Spielraum ermöglicht. Die NRWSPD setzt sich für den Interessensausgleich zwischen dem Artenschutz und den Anliegen der Weidetierhalter*innen ein. Dafür brauchen wir einen Weidetierschutz, der auch laufende Kosten erstattet.
Antwort der CDU: Der Wolf stellt uns in NRW, als besonders dicht besiedeltes Bundesland, vor besondere Herausforderungen. Der Wunsch nach mehr Weidetierhaltung kollidiert unmittelbar mit dem Zuwachs der Wolfspopulation. Aus diesem Grund haben wir uns für eine Wolfsverordnung nach niedersächsischem Beispiel eingesetzt. Diese soll Entnahmen bei Gefährdung menschlicher Gesundheit oder beim Eintreten ernster wirtschaftlicher Schäden über Einzelfallprüfungen ermöglichen. Wir setzen uns dafür ein, die Prävention vor Wolfsübergriffen weiterhin umfänglich zu fördern und die Erstattung von entstandenen Schäden zu gewährleisten. Das heißt, dass vor Übergriffen durch Wölfe nicht nur die kleinen Wiederkäuer zu schützen sind, sondern auch gefährdete Haltungen von Rindern und Pferden. Im Bund werden wir uns dafür einsetzen, dass der Erhaltungszustand vom Wolf als „ausreichend“ anerkannt wird um zukünftig ein aktives Management zu ermöglichen.