Die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel, wonach das Reiten in allen Wäldern nur auf Reitwegen erlaubt war, läuft zum 31.12.2018 aus.
Daher gilt ab 01.01.2019 die Grundregelung des Landesnaturschutzgesetzes, wonach das Reiten im Wald auf öffentlichen Verkehrsflächen, auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen gestattet ist. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.
Aber Achtung: In Naturschutzgebieten können andere Regelungen gelten.
Wir wünschen allen Reitern und Reiterinnen viel Spaß bei der Entdeckung von neuen Wegen.
Bitte achtet darauf, dass nasse, matschige Wege nicht beritten werden, denn dort entstehen die meisten Schäden. Die neue Regelung bietet genügend Ausweichmöglichkeiten, so dass alle dabei mithelfen können, die Wege in Ordnung zu halten. Und Achtung: Rückegassen, Wildwechsel oder Trampelpfade sind keine Wege!
Außerdem ist selbstverständlich weiterhin Rücksicht auf Fußgänger und andere Erholungssuchendezu nehmen.
Der Kreis Wesel arbeitet aktuell an einer neuen Allgemeinverfügung, zu der die VFD bereits eine kritische Stellungnahme abgegeben hat. Sobald sie erlassen wird, werden wir hier darüber informieren.