In Anrath wurde eine Stute mit infektiöser Blutarmut (infektiöse Anämie) infiziert und bereits eingeschläfert. Im Rhein-Erft-Kreis, dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Oberbergischen Kreis gibt es jeweils ebenfalls Pferde die sich angesteckt haben. Die Erkrankung ist meldepflichtig. Diverse Pferde müssen nun eingeschläfert werden. Gegen die Krankheit gibt es weder eine Impfung, noch ist sie heilbar!
Alle Einhufer sind bedroht. Neben Pferden auch Esel, Maultiere und Maulesel. Für Menschen besteht keine Gefahr.
Die Seuche wird vor allem durch blutsaugende Insekten übertragen, wie z.B. Bremsen. Eine Ansteckung durch Mücken und Fliegen ist weniger wahrscheinlich. Die Übertragung kann aber auch von Pferd zu Pferd über Körperflüssigkeiten erfolgen.
Meldepflicht
Halter von Einhufern innerhalb dieser Ein-Kilometer-Sperrbezirks-Grenze müssen ihre Bestände unverzüglich dem Veterinäramt melden:
Telefon: 02162/39-1309, Fax: 02162/39-1830 oder per E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Die Stute und die drei anderen Pferde haben sich beim selben Spenderpferd über eine Bluttransfusion angesteckt. Inzwischen wurde festgestellt, dass 20 weitere Pferde, die seit Januar 2009 ebenfalls eine Transfusion von dem Spenderpferd erhalten hatten, infiziert sind. In dem Spenderblut wurden inzwischen entsprechende Antikörper gefunden.
Als erstes ist die Krankheit am 06.August bei einem Fohlen aufgetreten, das wegen Fohlenlähme eine Bluttransfusion erhalten hatte.
Um einen Reiterhof im Landkreis Viersen ist inzwischen ein Sperrbezirk von einem Kilometer Radius eingerichtet worden. Alle Pferde an den Ställen in denen ein Infektion aufgetreten ist müssen untersucht werden. Anfang nächster Woche werden erste Untersuchungsergebnisse erwartet.
Krankheitsanzeichen:
Ein Nachweis der Erkrankung ist erst bis zu 3 Wochen nach der Ansteckung nachweisbar. Symtome sind z.B. Futterverweigerung, Fiber bis zu 41 °C, Leistungseinbrüche, gelbe Schleimhäute und punktförmige Blutungen der Schleimhäute. Eine Infektion kann auch ohne Krankheitsanzeichen verlaufen.
In Europa ist der Versuch einer Behandlung nicht zulässig.