Die Rückkehr des Wolfes in Deutschland zieht für die Nutztierhalterinnen und -halter keine speziellen Anforderungen für ihre Tierhaftpflichtversicherungen nach sich.

Versicherung und Herdenschutz - Überblick und Information

Am 31.01.2023 fand eine Veranstaltung des Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V. statt:

Frau Alice Tenschert, Referentin Haftpflicht- und Vertrauensschadenversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft (GDV) e. V., gab einen Überblick zu beim Thema Herdenschutz relevanten Versicherungsfragen für gewerbliche und nichtgewerbliche Tierhaltende. Vortragsfolien Präsentation 

Frau Bach-Ferrante ist bei der R+V Allgemeine Versicherung AG tätig und stellte die neu überarbeitete AID-Broschüre „Sichere Weidezäune“ mit Blick auf Versicherung und Haftungsfragen vor. Vortragsfolien Präsentation

Wichtig: "Es gibt keine „wolfsspezifischen“ Ausschlüsse vom Versicherungsschutz! =Schäden Dritter, die auf Wölfe zurückgehen(z.B.durch ausbrechende Tiere), sind grds. versichert." (Alice Tenschert, LL.M. Eur. 31.01.2023)

ProjektbeschreibungDas übergeordnete Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung des Herdenschutzes in der Weidetierhaltung und damit die Vermeidung von Wolfsübergriffen auf landwirtschaftliche Nutztiere. Der DVL will Weidetierhalter*innen und Multiplikatoren informieren, weiterbilden und unterstützen, damit sie Risiken einschätzen und Vorsorgemaßnahmen treffen können.


Seit 2021 stellt die Projektgruppe "Pferd und Wolf" im Rahmen des EU-LIFE-Projekts Euro Large Carnivores Informationen zum Umgang mit dem Wolf und dem Schutz von Pferden bereit.

Auch zu dem Thema "Pferdeversicherungen" im Zusammenhang mit Wölfen konnten wir, dank unserem Versicherungspartner "Schütz&Thies", über die nicht vorhandenen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz aufklären.

VersicherungpdfPferdeversicherungen_und_Wolf_-_Handout.pdf

Fazit: Versicherungsschutz ist bei allen genannten Ursachen gegeben, unabhängig davon, ob ein Wolf, ein anderes Tier oder ein besonderes Ereignis mitgewirkt hat.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg konnte bereits 2019 mit Vertretern der deutschen Versicherer klären, dass durch die Rückkehr des Wolfes für Nutztierhalterinnen und –Halter keine speziellen Anforderungen für die Tierhaftpflichtversicherung entstehen. Die vollständige Pressemitteilung finden sie hier

Quelle: https://www.herdenschutz.dvl.org/schulungsmaterialien

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