Ein weiterer Erfolg der VFD-Klagen:
Kurz nach der Stadt Bottrop hat auch die Stadt Essen ihre Allgemeinverfügung zur Reitregelung aufgehoben. Ab sofort ist damit eine Beschränkung des Reitens und Führens auf Reitwege hinfällig:
Essen_-_Rücknahme_der_Allgemeinverfügung.pdf147.53 kB
Nach § 58 (2) ist das Reiten im Wald über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen auf eigene Gefahr gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.
In Naurschutzgebieten können abweichende Regelungen gelten.