Seit Monaten sind die Pferdehalter in Österreich in Aufruhr, denn die Kosten der Pferdehaltung sind drastisch gestiegen. Gemäss einem EU Urteil darf es ab 2014 für die Pferdehaltung keine Umsatzsteuer-erleichterung mehr geben. Die Pferdehaltung ist der MWST mit 20 % zu unterwerfen.

Dies trifft die bäuerlichen Kleinbetriebe mit Umsatz über 30.000 Euro gleich doppelt, denn die dürfen ihre Aufwendungen für den Bereich Pferdehaltung entsprechend ihrer pauschalen Umsatzsteuererleichterung nicht geltend machen, müssen aber die 20 % abführen. Zudem können sie das in Eigenregie gewonnene Heu und Kraftfutteranteil nicht als Vorsteuer in Abzug bringen. Deshalb fürchten viele Bauern um ihre Existenz und die Reiter und Züchter treffen heftige Preissteigerung in Höhe von 10 %. Bei einem Volumen von 1,2 MRD Euro für das Finanzamt eine einträgliche Steuer.

„Dass wir Umsatzsteuer zahlen, sehe ich als richtig an“, differenziert der Vizepräsident des Österreichischen Pferdesportverbandes Gerold Dautzenberg. Doch die Umsetzung in Österreich sei völlig falsch gelaufen. Die Interessenvertretungen wurden nicht gehört. Deshalb braue sich eine Stimmung zusammen, die laut Schätzungen des Pferdesportverbands bis zu 3000 Arbeitsplätze kosten könnte. Viele bäuerliche Betriebe denken darüber nach, aus dem Pferdegeschäft auszusteigen.

Die Lage der Landwirtschaftlchen Betriebe verschärft sich nochmals dadurch, dass die Behörden verstärkt prüfen, ob die Betriebe nicht als Gewerbe geführt werden müssten. Mit all den damit verbundenen Auflagen und Bestimmungen. Dies gilt für alle Betriebe deren Anteil an der Pferdehaltung mehr als 25 % des Gesamtumsatzes ausmachen.

Die gute Nachricht: unter dem neuen Finanzminister Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger wird der bereits veröffentlichte Erlass zur Umsatzsteuer neu verhandelt. Das Finanzministerium ist nun bereit, über einen pauschalierten Vorsteuerabzug für Gewerbe- und landwirtschaftliche Klein-Betriebe eine Lösung zu erarbeiten.

Aufeinen Blick

Pferdehaltung. Ab 1.Januar 2014 müssen Bauern, die Pferde züchten, vermieten oder für ihre Eigentümer einstellen, 20 Prozent Mehrwertsteuer verrechnen. Ursache ist eine EuGH-Entscheidung aus 2011, die einen reduzierten Steuersatz für das Geschäft mit Reitpferden abgelehnt hat. In Österreich werden Bauern aber pauschal besteuert, sie haben keine Möglichkeiten, ihre Investitionen in Pferdeställe, Weiden oder Futter im Gegenzug steuerlich abzusetzen. Deshalb schlagen die Mehrkosten direkt auf die Reiter durch.
Quelle: Wolfgang Böhm  (Die Presse)

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