Rund um die Ausbildung der VFD
Was Interessenten vor einem Kurs interessiert -Bundessportwartin Jutta Hahn gibt Auskunft
Muss ich VFD-Mitglied sein, um den Basis-, den Junior oder Gedländereiterpass zu machen?
Nein, eine VFD Mitgliedschaft ist erst ab den Aufbaustufen wie etwa Geländerittführer nötig.
Wie und wo erfahre ich, wo solche Kurse angeboten werden und wie muss ich mich richtig anmelden?
Entweder kann man sich im VFDnet oder den jeweiligen Landesseiten informieren. Hilfe bekommt jeder Interesierte auch beim zuständigen Landessportwart seines Bundeslandes. Dieser weiß immer wo, wann was läuft.
Warum erkennen einige Pferdesportverbände in meinem Land die bei der VFD abgelegten Prüfungen nicht an?
Das kann ich leider auch nicht beantworten. In den meisten Bundesländern werden unsere Ausbildungen anerkannt. Da die FN "nur" eine Anerkennungsempfehlung an ihre Verbände geschickt hat, obliegt es diesen regional, unsere Ausbildungen nach eigenem Ermessen anzuerkennen.
Ich bin bereits erfahrener Reiter mit anderen Qualifikationen, gibt es - wenn ich bei der VFD beispielsweise Gelände- oder Wanderrttführer werden möchte, Ausnahmeregelungen bei der Wartezeit und die Anerkennung bisheriger Qualifikationen? Wer entscheidet das?
Die VFD erkennt aus verschiedensten Verbänden schon abgelegte Prüfungen an.
Welche dies sind, das´wird im Einzelfall entschieden. Sicher ist aber das der Deutscher Reitpass FN, der Trekkingreiter, das silbernes Rai Reitabzeichen, IPZV Führer usw. gleichgesetzt werden mit unserem Geländereiter. Sollte es vonnöten sein eine Wartezeit zu verkürzen, ist ein schriftlicher Antrag an den zuständigen Landessportwart zu senden, aber immer mit Absprache mit dem Ausbilder. Diese kennen das Prozedere und sind sicher gerne behilflich.
Kann ich mit einem Leihpferd oder einem vom Ausbilder zur Verfügung gestelltem Pferd zu Prüfungen antreten, wenn mein Pferd zu jung oder zu alt oder für die Aufgaben nicht geeignet ist?
Klar, der Mensch soll doch zeigen was er kann, da ist es doch egal auf welchem Pferd er sitzt.
Wenn ich einzelne von der VFD angebotene Kurse wie Damensattelausbildung oder Reitbegleithunde-Ausbildung absolviert und bestanden habe, bin ich dann VFD-Ausbilder auch ohne vorherige Übungsleiterausbildung?
Nein, wenn eine Weiterqualifikation von Ausbildern anderer Reitverbände besucht wird, qualifiziert sie das nicht zugleich als VFD Übungsleiter!
Generell ist aber zu beachten, dass verbandsfremden Ausbilder ohne VFD Mitgliedschaft keine Zulassung zu den VFD Weiterbildungen erhalten.
Werden mir solche Fach- und Vorqualifikationen anerkannt, wenn ich später eine Ausbildung für eine VFD-Lehrstufe absoviere?
Sollte ein VFD Gelände- oder Wanderittführer eine VFD Weiterqualifikation besuchen, wird ihm diese natürlich nach bestandener Übungsleiterprüfung auch
eingetragen und als Zusatzqualifikation bestätigt.
Warum verfällt meine Lizenz, wenn ich innerhalb von zwei Jahren nicht die entsprechende Weiterbildungen nachweisen konnte?
Da wir in unsere Vereinigung einen hohen Anspruch an unsere Ausbilder setzten, verlangen wir innerhalb von zwei Jahren den Übungsleiterschein durch das Auffrischen des Erste Hilfe Kurses und den Besuch einer Fortbildung zu verlängern. Nur so können wir unsere Standarts sichern.
Beim wem erfahre ich, ob ein Gangpferde- oder Zirkuskurs als Weiterbildung anerkannt wird?
Bei dem zuständigen Landessportwart. Weiterbildungen müssen eine bestimmte Anzahl von Stunden und Lehreinheiten beinhalten. Der Landessportwart muss
sich diese Fortbildungen auch vom Bundessportwart genehmigen lassen. Das gehört auch zur Sicherung der Qualität.
In meinem Landesverband gibt es derzeit keinen Ansprechpartner (Sportwart) für diese Belange. Wie verfahre ich, wenn ich Fragen zur Ausbildung habe?
Entweder erhält man Auskunft bei dem jeweiligen Landesvorstand, der Bundesgeschaftsstelle oder im Zweifelsfall bei mir.
Zu den gesannten Thema ist zu sagen das sich sämtliche Inhalte unsere Ausbildung in der ARPO der VFD hier nachlesen lassen. Darin sind alle Fälle von
Anerkennungen , Ausnahmen, Weiterqualifikationen, Ausbildungs- und Prüfungsinhalten usw. genaustens geregelt.