Für ein demokratisches Miteinander im Interesse der Freizeitreiter und -fahrer.
- Welche Ziele verfolgt die VFD?
- Wie arbeitet die Vereinigung?
- Wie wird die Basisdemokratie in der Vereinigung gewährleistet?
- Welche Gremien und welche Organisationsstrukturen gibt es?
Das alles – und mehr – regelt die Satzung der VFD:
Die VFD wurde am 7. Mai 1973 gegründet. Um die anstehenden Aufgaben erfüllen zu können, wurden bereits unmittelbar danach Landesverbände und regionale Untergliederungen gegründet. Die VFD ist rechtlich ein Gesamtverband mit der Folge, dass alle Mitglieder der VFD ebenfalls Mitglieder eines Landesverbandes als auch einer möglichen weiteren Untergliederung sind. Weitere Informationen zur Organisation hier
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, welche die Ziele der VFD unterstützt und die gültige Satzung des Bundesverbandes und des jeweiligen Landesverbandes anerkennt.
Die VFD fördert das Freizeitreiten und -fahren als gesundheits- und breitensportliche Betätigung einschließlich der damit verbundenen Jugendarbeit sowie den Tier- und Naturschutz. Sie setzt sich zur Aufgabe, die Interessen der Freizeitreiter und –fahrer wahrzunehmen und das Kulturgut Pferd zu pflegen. Die Mitglieder sind in besonderer Weise dem Tierschutz, dem Naturschutz und der Umwelt verpflichtet. Die VFD setzt sich für artgerechten Umgang mit dem Tier ein und vermittelt die erforderliche fachgerechte Ausbildung einschließlich der Ausbildung von Reitbegleithunden. Die VFD fördert Leben und Wandern mit Equiden und Hunden als naturschonende Beschäftigung und setzt sich insbesondere für die Erhaltung und Verbesserung der Möglichkeiten zur Ausübung des Reit- und Fahrsports in der freien Landschaft und im Wald ein. Sie unterstützt das Recht von Mensch und Tier auf einen gemeinsamen intakten Lebensraum. Die VFD ist parteipolitisch, ethnisch und konfessionell neutral.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch...
- Information der Mitglieder über rechtliche Fragen
- Interessenvertretung gegenüber Gesetzgebung und Verwaltung
- Organisation regelmäßiger Mitgliedertreffen einschließlich Vortragsveranstaltungen
- Organisation sportlicher Reit- und Fahrveranstaltungen mit oder ohne Wettkampfcharakter.
Die VFD fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
- die Förderung des Sports (§ 52 (2) Nr. 21 AO);
- die Förderung des Tierschutzes (§ 52 (2) Nr. 14 AO);
- die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Umweltschutzes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, einschließlich des Klimaschutzes (§ 52 (2), Nr. 8 AO)
Etwaige Gewinne dürfen daher nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als solche keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der VFD erhalten.
Verwirklichung der gemeinützigen Zwecke durch...
- die Förderung der Haltung von Equiden entsprechend ihrer Grundbedürfnissen;
- die Förderung des nachhaltigen Wanderreiten, -fahren und Säumen;
- die Förderung des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Einsatz für ein umweltgerechtes Natursport mit Equiden;
- die Förderung der Ausbildung und Schulung der Mitglieder zur fach- und tierschutzgerechten Ausübung des Reit- und Fahrsports sowie der Tierhaltung;
- die Förderung des verantwortungsvollen Umgangs mit dem Pferd und die ideelle Pflege des Kulturgutes „Pferd“ im Bewusstsein der Menschen.
Die aktuelle Satzung des VFD- Bundesverbandes wurde in der außerordentlichen Bundesdelegiertenversammlung im Oktober 2021 verabschiedet.
Sie ersetzt alle vorherigen Versionen.
Satzung_der_Vereinigung_der_Freizeitreiter.pdf159.62 kB
Aktuelle Beitragsordnung der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e. V.