Für alle, die immer schon wissen wollten, wie das eigentlich so läuft bei der VFD...
welche Rolle der Bundesverband spielt, was die Geschäftsstelle macht und wie das Geld verwendet wird.....
Ganz häufig werden solche Fragen von Mitgliedern gestellt, die neu in der VFD sind und die Organisationsstrukturen außerhalb ihrer Regionalgruppe noch nicht kennen.
Zum besseren Verständnis der heutigen Struktur ist zunächst ein kurzer ein Rückblick in die Historie der VFD erforderlich:
1973 wurde die Vereinigung der Freizeitreiter in Deutschland e.V. als bundesweit tätiger Verein gegründet. Die VFD wuchs im ersten Jahr bereits auf mehr als 5000 Mitglieder! Um eine größere Nähe zu den Mitgliedern zu erreichen und auch, um die zunehmenden Verwaltungsaufgaben besser zu verteilen, wurden nach und nach die Landesverbände und weitere regionale Untergliederungen gegründet. Es wurde vereinbart, dass die Landesverbände im Rahmen einer „Funktionsübertragung“ die Aufgaben des Beitragseinzuges und der Mitgliederverwaltung für den Bundesverband übernehmen, weil damals zentrale Mitgliederverwaltung und Inkasso personell nicht möglich war.
Wer mehr zur Gründungsgeschichte der VFD erfahren möchte, kann das hier nachlesen.
Die Struktur der VFD als Gesamtverband ist föderalistisch, d.h. als Bündnis ausgelegt. Die Bündnispartner (Bundesverband und Landesverbände) arbeiten idealerweise gemeinschaftlich an der Erreichung /Sicherstellung der Vereinsziele.
Diese Organisations-Struktur bietet die Vorteile der „Machtverteilung“ und größtmöglicher Demokratie im Gesamtverband. Sie gewährleistet die Nähe zum Mitglied und die optimale Wahrnehmung von Interessen und Kooperationen auf der regionalen Ebene sowie größtmögliche Kräftebündelung im überregionalen Bereich. Die Landesverbände sind eigenständig bei Entscheidungen über ihre regionalen Belange.
Die Stärke des Gesamtverbandes liegt in der Wahrnehmung als „schlagkräftige“ Einheit und Gemeinschaft.
Die VFD- Mitglieder, vertreten durch ihre gewählten Delegierten haben in der jährlichen Bundesdelegiertenversammlung das Mitsprache- und Entscheidungsrecht , wenn es um überregionale und in der Satzung geregelte Angelegenheiten geht, welche die VFD als Gesamtverband betreffen.
Die Rolle des Bundesverbandes
Als übergreifende Organisationseinheit übernimmt der Bundesverband für den Gesamtverband verschiedene Aufgaben in der Gesellschaft, in der Politik und als Dienstleister für die Mitglieder und Funktionsträger, z. B. Initiierung der Meinungsbildung, Kommunikation der Verbandsmeinung nach innen und außen, Presse- und PR-Aufgaben, Interessenvertretung gegenüber Dritten, Erfahrungsaustausch, Informationsleistungen (Newsletter, Webseite, Verbands- Zeitschrift) Beratung der Mitglieder, Fortbildungen für Funktionsträger, Organisationsaufgaben (Tagungen, Seminare, Mitgliederversammlungen) sowie Koordinationsleistungen wie z.B. gemeinsames Label und die Harmonisierung von Abläufen.
Der Bundesverband „bündelt“ und übernimmt damit Aufgaben, die sonst dezentral und parallel von den Landesverbänden wahrgenommen und auch finanziert werden müssten. Damit rationalisiert der Bundesverband wesentliche Abläufe und senkt die Kosten für die Landesverbände.
Nicht zu unterschätzen ist die Rolle des Bundesverbandes als Repräsentant des Gesamtverbandes im politischen Umfeld. Der Bundesverband sammelt und ordnet Meinungen, Strömungen, Interessen und Ansprüche und vermittelt diese in verschiedene Organisations-Ebenen der VFD, an die Mitglieder und schließlich auch in die „Gesellschaft“. Durch glaubwürdige, nachvollziehbare und transparente Informationen wird der Bundesverband als vertrauenswürdiger Repräsentant einer großen geschlossenen Gemeinschaft von Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung ernst genommen und anerkannt und die VFD gewinnt dadurch an Einfluss im gesellschaftlichen/politischen Bereich (Lobbyarbeit).
Die Bundesgeschäftsstelle
Der Bundesverband unterhält eine Geschäftsstelle als zentrale Anlaufstelle und „Drehscheibe“ für Mitglieder, Funktionsträger und „Externe“ . Dienstleistungsorientierung und Sachkompetenz stehen im Vordergrund.
Was sind die Hauptaufgaben der Bundesgeschäftsstelle?
Damit der Bundesvorstand seine strategischen Aufgaben für den Gesamtverband in der knappen ehrenamtlichen Zeit verantwortungsvoll und kompetent erfüllen kann, leistet die Geschäftsstelle eine qualifizierte Vorarbeit durch sorgfältig recherchierte, fundierte und fachkundige Informationen.
Die Geschäftsstelle ist weiterhin (unter anderem):
- Zuständig für Organisation, Planung und Durchführung der Sitzungen und Versammlungen
- verantwortlich für die praktische Umsetzung von Beschlüssen
- zuständig für die Koordination der Aufträge und Aufgaben von Arbeitskreisen und Beauftragten
- zuständig für die Unterstützung des Bundessportwartes und der Ausbilder
- kompetentes Dienstleistungszentrum für die Mitglieder und unterstützt die vielen ehrenamtlichen Funktionsträger bei ihren Aufgaben
- zuständig für die Verwaltungsaufgaben des Bundesverbandes. Dazu gehören u.a. das Finanz- und Rechnungswesen (Zahlungsverkehr, Buchführung) Reisekostenabrechnungen und Personalverwaltung, sowie der Betrieb des VFD-Shops.
- zuständig für die Koordination der Kommunikation nach innen und außen (Internetredaktion, Newsletter, Versand von Protokollen und Mitteilungen)
- unterstützt aktiv die Projektarbeit des Bundesverbandes
In der zentralen Bundesgeschäftsstelle in Twistringen sind zwei Mitarbeiterinnen beschäftigt. Die Geschäftsstelle ist täglich von Montag bis Freitag von 8-14 Uhr telefonisch zu erreichen und rund um die Uhr per E-Mail. Unterstützt wird die Geschäftsstelle von einer dezentral tätigen Referentin für die Themenfelder Umwelt, Pferdetourismus und Pferdesteuer.
Wie finanziert sich der Bundesverband ?
Die zuverlässige Erfüllung der vielfältigen und wichtigen Aufgaben für den Gesamtverband finanziert der Bundesverband größtenteils über seinen „Drittel-Anteil“ am VFD-Mitgliedsbeitrag.
Der Mitgliedsbeitrag (Sockelbeitrag) der VFD beträgt derzeit 36€ (Beispiel Einzelmitglied). Davon behalten die Landesverbände nach dem Beitragseinzug zwei Drittel und leiten ein Drittel an den Bundesverband weiter. Die Landesverbände leisten damit übrigens keine „Abgabe“ , sondern verteilen für den Bundesverband die Beitragsanteile, wie in der Satzung festgelegt.
Die Höhe des VFD-Mitgliedsbeitrages (Sockelbeitrag) wird jährlich von der Bundesdelegiertenversammlung (BUDEL) beschlossen. Die Satzung erlaubt es den Landesverbänden, zusätzlich einen individuellen Beitragszuschlag erheben. Das erklärt die unterschiedlich hohen Mitgliedsbeiträge der Landesverbände. Der über den Sockelbeitrag hinaus erhobene Beitrag verbleibt in voller Höhe in den Landesverbänden. Das „Bundesdrittel“ wird ausschließlich aus dem Sockelbeitrag errechnet.
Wofür der Bundesverband das Geld ausgeben darf, beschließt ganz demokratisch die Bundesdelegiertenversammlung durch Genehmigung des Hausplans. Neben der Vereinszeitung, der Internetseite und der Bundesgeschäftsstelle finanziert oder unterstützt der Bundesverband u. a. auch Projekte mit bundesweiter Wirkung und die Werbematerialien für den Gesamtverband. Über die Ausgaben wird ebenfalls in der Bundesdelegiertenversammlung detailliert u.a. durch einen vom Steuerberater erstellten Jahresabschluss Rechenschaft abgelegt.
Die Protokolle der Bundesdelegiertenversammlung können interessierte Mitglieder nach Anmeldung im internen Bereich des vfdnet einsehen
Und wenn jetzt noch Fragen offen sind, ruft einfach die Geschäftsstelle an 04243 942404 oder schickt eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bilder: Pixelio- Rainer Sturm; Pixelio - Andreas Hermsdorf, VFD