Was soll diese Versammlung und wer darf dorthin?

Die jährlich bis Ende April stattfindende Bundesdelegiertenversammlung ist das höchste Beschluss fassende Gremium in der VFD. Weil die Größe unseres Verbandes die Hauptversammlung aller Mitglieder unmöglich macht, findet diese als Delegiertenversammlung statt. Die Delegierten nehmen stellvertretend die Interessen, insbesondere auch die Stimmrechte der Mitglieder wahr.

In jedem VFD- Landesverband werden entsprechend der Satzung des VFD- Bundesverbandes auf der Jahreshauptversammlung die Delegierten gewählt, die als Vertreter der Mitglieder des jeweiligen Landesverbandes an der Bundesdelegiertenversammlung teilnehmen. Die mögliche Anzahl der Delegierten (drei bis fünf) ergibt sich aus der Mitgliederzahl des Landesverbandes.

Um eine Benachteiligung kleinerer Landesverbände bei der Abstimmung auszuschließen, wurde 2003 das Prinzip der doppelten Mehrheit beschlossen und in die Satzung des Bundesverbandes aufgenommen. Die Mitgliedervertreter jedes Landesverbandes haben in der Versammlung zum einen die Stimmenzahl, die sich aus der Mitgliederzahl des Landesverbandes errechnet. Zusätzlich gilt für Beschlüsse das Prinzip der doppelten Mehrheit, das besagt, dass nicht allein die einfache Stimmenmehrheit für die Annahme eines Beschlusses ausreichend ist. Das könnte u. U. schon durch zwei oder drei mitgliederstarke Landesverbände erreicht werden. Deshalb
muss zusätzlich auch eine Mehrheit der in der Budel anwesenden Landesverbände erreicht werden. Bei Wahlen zählt jede Delegiertenstimme einzeln.

In der Bundesdelegiertenversammlung werden neben formellen, nach dem Vereinsrecht erforderlichen Tagesordnungspunkten wie z.B. Tätigkeitsbericht des Bundesvorstands, Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters und der Kassenprüfer mit anschließender Entlastung des Vorstands durch die Versammlung, auch wesentliche inhaltliche Dinge beschlossen. Dadurch haben alle VFD- Mitglieder, vertreten durch ihre Delegierten, die Möglichkeit, das Vereinsleben maßgeblich mit zu gestalten. Jedes VFD-Mitglied kann sich auf der Jahreshauptversammlung seines Landesverbandes zum Delegierten wählen lassen.

Die VFD lebt durch das Engagement ihrer Mitglieder.
Nutzt diese Möglichkeit zur Mitwirkung und Gestaltung Eurer VFD!

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