Heiner Natschack, Mitglied des Rechtsbeirates der VFD Bayern, gibt Auskunft zur Frage eines Mitgliedes, ob das Telefonieren mit dem Handy auf dem Pferd ein Bußgeld nach sich ziehen könnte oder gar „Punkte in Flensburg“
Heiner Natschack hatte sich mit dieser Frage bereits vor einiger Zeit an das zuständige Bundesministerium gewandt. Reiter unterliegen zwar nach § 28 StVO sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr geltenden Verkehrsregeln und Anordnungen. § 23 der StVO gilt nach Auskunft des Ministeriums aber nicht für Reiter.
Gespannfahrer unterliegen allerdings als Fahrzeugführer dieser Regelung und müssen unter Umständen mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Das Ministerium empfiehlt im Übrigen allen Reitern, beim Telefonieren mit dem Handy eine Freisprech-Einrichtung zu nutzen.....
Ungeachtet dessen, dass telefonieren auf dem Pferd grundsätzlich erlaubt ist, stellt sich aber für uns als Pferdefreunde die Frage, ob es wirklich Not tut, während des Reitens zu telefonieren. Klar, das Mobiltelefon sollte während des Ausrittes am Mann oder an der Frau (nicht in der Satteltasche!) mitgeführt werden, um im Notfall Hilfe rufen zu können oder auch zu navigieren. Aber ist es fair unserem Pferdepartner gegenüber, dass wir da oben drauf sitzen und telefonieren? Während wir erwarten und einfordern, dass unser Pferd oder Muli seinen „Job“ macht, sind wir anderweitig beschäftigt und nicht bei ihm. Das ist sicher kein Zeichen von Respekt! Bitte widmet eurem Pferd beim Ausritt und bei jeder Beschäftigung die ihm zustehende Aufmerksamkeit und genießt das Miteinander. Mit euren Freunden telefonieren oder Musik hören könnt ihr, nachdem ihr euer Pferd auf die Wiese in seine Freizeit entlassen habt.
Fotos: Clipdealer