Pressemitteilung des Landkreis Konstanz:
Bei den durchgeführten Untersuchungen hinsichtlich der „Ansteckenden Blutarmut der Einhufer“ (Equine Infektiöse Anämie) ist bei einem weiteren Pferd in Engen-Anselfingen das Virus festgestellt worden. Dies hat das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems am heutigen Donnerstag, 17. August 2017, mitgeteilt.

Am Donnerstag, 10. August war das tödliche Pferde-Virus bei zwei Tieren ebenfalls in Engen-Anselfingen auf einem benachbarten Hof festgestellt worden. Insgesamt sind damit im Landkreis Konstanz drei Fälle der Pferdekrankheit bekannt. In den vergangenen Tagen hat das Veterinäramt sämtliche Pferde innerhalb des Sperrbezirks sowie an zwei Kontaktbetrieben außerhalb untersucht. Bis auf den oben genannten Fall waren alle 156 Blutproben negativ.

Der innerhalb des Gebiets der Stadt Engen angeordnete Sperrbezirk wurde aufgrund des neuen Virus-Falls durch das Veterinäramt erweitert. Im Sperrbezirk müssen sämtliche Einhufer (u.a. Pferde und Esel) im Stall gehalten werden. Ohne Genehmigung der Veterinärbehörde dürfen sie auch nicht aus dem Sperrbezirk gebracht werden.

Zudem sind Ausstellungen und Veranstaltungen mit Einhufern untersagt. Die Sperrmaßnahmen dürfen frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, wenn eine Wiederholungsuntersuchung aller Pferde im Sperrbezirk stattgefunden hat und die Befunde negativ waren.

Da die Erkrankung unheilbar ist, müssen infizierte Tiere getötet werden. Auf den Menschen oder Heimtiere kann das Virus nicht übertragen werden. weiter lesen...Bekanntmachung Landkreis Konstanz

Das Virus der Equinen Infektiösen Anämie (EIA) verursacht bei Pferden eine persistente Infektion, die sich in zyklisch auftretenden Schüben mit Fieber, Anämie, Thrombozytopenie, Leukopenie und Gewichtsverlust äußert. Die Übertragung des Virus kann über die Gebärmutter oder über Stechfliegen, verunreinigte Spritzennadeln oder die Muttermilch erfolgen. Nach erfolgter Infektion mit EIA bleibt das Pferd lebenslang infiziert und liefert in serologischen Untersuchungen auf EIA-Virus-Antikörper positive Testergebnisse.

Seit dem 07.06.2017 ist EIA deutschlandweit bei 17 Pferden in in elf Betrieben (6 Bundesländern) nachgewiesen worden. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden teilen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft jeweils unverzüglich das Auftreten anzeigepflichtiger Tierseuchen mit; die Meldung erfolgt im Wege der elektronischen Datenübertragung unter Verwendung des EDV-Programms "TierSeuchenNachrichten (TSN)". TSIS – TierSeuchenInformationsSystem

EIA ist in Teilen von Europa, Amerika, im Mittleren und Fernen Osten, Russland und Südafrika verbreitet. Besonders in Rumänien gilt die Erkrankung als endemisch. So ist es seit dem 1. Oktober 2010 verboten, Pferde aus Rumänien in die Schweiz einzuführen. In Österreich wurde die Seuche seit 2002 nicht mehr diagnostiziert. Dort ist der Transport lebender Pferde aus Rumänien ist an besonders strenge Regeln gebunden, etwa an die Vorlage eines Coggins-Tests. 

Eine Informationsbroschüre EIA-Flyer
zur Erkrankung 
und Gesundheitsprophylaxe
für Pferdebesitzer und Stallbetreiber als PDF zum download

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