Mehrere Fälle Equiner infektiöse Anämie (EIA) bestätigt (Stand 30.06.2017):
- am 7. Juni wurde der erste Fall im Landkreis Verden in einem Stall in Hagen-Grinden bekannt.
- am 20. Juni wurde die Erkrankung bei einem Pferd in Düsseldorf bestätigt. Hierbei handelte es sich um ein erkranktes Polo-Pferd, welches mit dem erkrankten Pferd aus dem Kreis Verden Kontakt hatte.
- am 23. Juni wurde die EIA bei einem Pferd in der Grafschaft Bentheim diagnostiziert
- am 28. Juni wurde in Hamburg das Virus amtlich festgestellt
- am 29. Juni Fälle im Kreis Donau-Ries und im Landkreis Amberg-Sulzbach bestätigt
Auch hier scheint es einen Kontakt mit den bereits bekannten infizierten Tieren gegeben zu haben. Es wurden jeweils Sperrzonen von einem Kilometer eingerichtet, in denen Stallpflicht und weitere Restriktionen gelten. Alle Pferde innerhalb der Sperrzone wurden auf EIA getestet. Die positiv getesteten Tiere wurden umgehend eingeschläfert. Nach unseren Informationen sind ausschließlich Polopferde betroffen.
Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Syn. Equine Infektiöse Anämie, Infektiöse Anämie der Einhufer) ist eine durch ein Lentivirus, Familie Retroviridae, hervorgerufene Erkrankung von Tieren der Familie Equidae (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere, Maulesel, Zebras). Die Seuche wird insbesondere durch blutsaugende Insekten übertragen. Die Krankheit kann akut, chronisch und inapparent, d. h. ohne klinische Erscheinungen verlaufen. Die klinische Symptomatik variiert je nach auftretender Form. Infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger. Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer kommt weltweit vor, tritt jedoch regional gehäuft in Nord- und Südamerika, Asien, Afrika, Australien sowie Süd- und Osteuropa auf. In Deutschland wurden in den letzten Jahren vereinzelt Fälle in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen nachgewiesen. Diesen Fällen liegen häufig infizierte Equiden, die nach Deutschland exportiert oder verbracht wurden, zugrunde.
Wie erkennt man die Ansteckende Blutarmut der Einhufer?
Krankheitsbild der akuten Verlaufsform: Fieber, Apathie, Punktblutungen vor allem auf der Zungenunterseite sowie auf Schleimhäuten und Lidbindehäuten. Krankheitsbild der chronischen Verlaufsform: Fieberanfälle, Abgeschlagenheit sowie Ödembildung.
Wie wird die Ansteckende Blutarmut der Einhufer übertragen?
Hauptsächlich wird der Erreger durch große blutsaugende Insekten wie Pferdebremsen und Stechfliegen übertragen. Das Risiko einer Infektion durch Insekten ist im Sommer und Herbst am höchsten. Das Virus bleibt in den Mundwerkzeugen der Insekten ca. 30 Minuten infektiös. In der Regel ist ein mehrfaches Stechen erforderlich, um einen Equiden zu infizieren. Der Erreger wird mit Blut, Speichel, Harn, Kot, Sperma und Milch infizierter Tiere ausgeschieden. Eine Übertragung von Tier zu Tier ist möglich, erfordert aber einen engen Kontakt. Ebenso kann eine Infektion iatrogen, d. h. durch Behandlung mit Blut oder Blutprodukten oder kontaminierte (tierärztliche) Instrumente eintreten. Die Übertragung des Virus kann zudem in der Gebärmutter auf den Fötus sowie per Deckakt erfolgen.
Was tun bei Ansteckender Blutarmut der Einhufer?
Die Infektiöse Blutarmut der Einhufer ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tiere mit unklarer Symptomatik sollten sofort dem Tierarzt vorgestellt werden. Bei Seuchenverdacht ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu unterrichten. Das Veterinäramt veranlasst nach Tierseuchenrecht erforderliche Maßnahmen, z. B. Probenentnahmen zu diagnostischen Zwecken. Eine Therapie oder einen wirksamen Impfstoff gibt es nicht. Impfungen und Heilversuche seuchenkranker oder -verdächtiger Einhufer sind zudem gesetzlich verboten. Infizierte Tiere müssen, da sie lebenslang Virusträger sein, eingeschläfert werden.
Hinweise für Pferdebesitzer:
Das Virus befindet sich auf den Mundwerkzeugen blutsaugender Insekten und in Körpersekreten. Um das Risiko einer Übertragung zu minimieren, sollten folgende Empfehlungen beachtet werden:
• Sauber halten der Ställe und allen dazugehörigen Räumlichkeiten
• Vermeiden eines gemeinsamen Gebrauchs von Equipment wie Sattelzeug, Trensen und Putzzeug; im Falle einer gemeinsamen Nutzung sollte das Zubehör nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden
• Trocken halten von Weiden und Paddocks; wenn möglich, Weidegänge auf Zeiten mit geringerer Flugaktivität übertragender Insekten verlegen
• Schutz von Insekten durch das Eindecken der Tiere, den Einsatz von Repellentien sowie Insektenfallen im Stall
• Bluttests zum Nachweis von Antikörpern geben Gewissheit, ob sich Tiere infiziert haben und eine Gefahr für andere Einhufer sein können
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden teilen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft jeweils unverzüglich das Auftreten anzeigepflichtiger Tierseuchen mit; die Meldung erfolgt im Wege der elektronischen Datenübertragung unter Verwendung des EDV-Programms "TierSeuchenNachrichten (TSN)". TSIS – TierSeuchenInformationsSystem
Sperrbezirke
Ist ein Fall amtlich festgestellt wird durch das Veterinäramt ein Sperrbezirke ausgewiesen und für den Tierhalter besteht eine Meldepflicht. Tierhalter im Sperrbezirk müssen der Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Einhufer, unter Angabe der Nutzungsrichtung und des Standortes, anzeigen und sämtliche Einhufer aufstallen. Tiere im Sperrbezirk werden dann innerhalb von sieben Tagen nach Feststellung des Ausbruchs klinische und serologisch untersucht. Ich bin von geltenden Restriktionen betroffen, wie unter anderem:
• Einhufer dürfen nur mit der Genehmigung des zuständigen Amtstierarzt aus dem Sperrbezirk verbracht werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn sie 3 Monate mit negativem Ergebnis auf die Einhufer-Blutarmut untersucht worden sind.
• Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Einhufern innerhalb des Sperrbezirks sind verboten. Einhufer, die im Sperrbezirk gehalten werden, dürfen nicht an Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Einhufern außerhalb des Sperrbezirks teilnehmen.
• Fahrzeuge, die für den Transport von Einhufern, die im Sperrbezirk gehalten werden, verwendet worden sind, müssen vor weiterem Gebrauch nach Anweisung der zuständigen Behörde gereinigt und desinfiziert werden.
Sperrgebiet Düsseldorf ; Sperrgebiet Verden ; Ansteckende Blutarmut der Einhufer (EIA) in Hamburg+Sperrgebiet Pinneberg; Sperrgebiete Bayern