Das Landgericht Frankenthal aus Rheinland-Pfalz hat eine Entscheidung getroffen, die für uns Reiter von großem Interesse ist.

In seinem Urteil vom 05.06.2020, Az. 4 O 10/19, entschied das Landgericht, dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr beim Überholen einen Sicherheitsabstand einhalten müssen, der sich an der besonderen Gefährlichkeit im konkreten Fall orientieren muss.

Der Fahrer eines Liegefahrrads wollte auf einem Radweg zwei Pferde überholen. Dabei hielt er den erforderlichen Mindestabstand nicht ein. Dieser hätte nach Ansicht der Kammer mindestens eineinhalb bis 2 Meter betragen müssen, während der Radfahrer lediglich einen Abstand von circa 40 Zentimetern hatte. Eines der Pferde schlug während des Überholvorganges mit den Hufen aus und brachte den Radfahrer zum Sturz, der daraufhin diverse Verletzungen erlitt. Obwohl die beiden Reiterinnen den Radweg verbotswidrig benutzt hatten, trifft den Radfahrer nach dem Urteil eine hälftige Mitschuld an seinen Verletzungen. Ihm wurde u.a. ein Schmerzensgeld in dreistelliger Höhe zugesprochen.

Pixabay Fahrradweg

 

 

Der vollständige Text ist zu finden auf der Homepage des Landgerichts Frankenthal: Link

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