Der mittlerweile häufig verwendete Begriff Tierwohl ist die populäre Übersetzung von Animal Welfare. Übersetzt bedeutet Animal Welfare das „Wohlergehen des Tieres“, es kann aber auch mit „Tierschutz“ übersetzt werden.
Die Begriffe Wohlergehen und Wohlbefinden sind jedoch zu unterscheiden. Wohlbefinden ist „ein subjektiver Zustand, der sich bei der aktiven Auseinandersetzung und erfolgreicher Bewältigung der Umweltanforderungen einstellt“ (GATTERMANN 2006). Das bedeutet, dass sich Wohlbefinden ausschließlich auf die Empfindungen der Tiere bezieht wie zum Beispiel ‚angenehm‘ und ‚unangenehm‘.
Nach der Definition von LORZ und METZGER (1999) liegt Wohlbefinden dann vor, wenn das Tier frei von negativen Empfindungen und von stärkeren Bedürfnissen ist. Es besteht jedoch mittlerweile Konsens in der Angewandten Ethologie, dass die Befriedigung der artspezifischen Bedürfnisse sowie die Abwesenheit von Verhaltensstörungen und Stress für sich alleine noch kein Anzeichen für Wohlbefinden sind. Als zusätzliche Voraussetzung für Wohlbefinden wird das Auftreten positiver Gefühle miteingeschlossen (unter anderem MANTEUFFEL 2006, JENSEN etal. 2017). Wohlergehen ist hingegen „ein subjektiver Zustand, der sich durch objektiv erfassbare physiologische und verhaltensbiologische Parameter beurteilen lässt“ (GATTERMANN 2006). Er umfasst das Wohlbefinden und den körperlichen Zustand. Wohlergehen kann damit als objektiv messbares Wohlbefinden bezeichnet werden.
Der Begriff Tiergerechtheit beschreibt, in welchem Ausmaß die Haltungsbedingungen und das Management dem Tier die Voraussetzung zur Vermeidung von Schmerzen, Leiden oder Schäden bieten sowie Wohlbefinden ermöglichen (DLG, 2012). Voraussetzung für ein tiergerechtes Haltungs verfahren ist, dass es sowohl dem angeborenen Verhalten der jeweiligen Tierart alsauch der Tiergesundheit Rechnung trägt (ZEITLER-FEICHT 2013, ZEITLER-FEICHT & BAUMGARTNER 2016). Tiergerechtheit stellt damit den unter Fachkreisen verwendeten Begriff dar, der alle Aspekte des Haltungsumfelds und des Managements berücksichtigt, die zum Wohlergehen der Tiere in ihrer Haltung beitragen.
Bereits 1979 definierte das Farm Animal Welfare Committee (FAWC) fünf Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Haltungsverfahren als tiergerecht gelten kann: Es muss den spezifischen Eigenschaften der jeweiligen Tierart Rechnung tragen; es darf die körperlichen Funk-tionen der Tiere nicht beeinträchtigen; die Tiere dürfen im Haltungsverfahren nicht zu Schaden kommen; den Tieren muss das Ausleben und Ausführen essenzieller Verhaltensweisen möglich sein; die Anpassungsfähigkeit der Tiere darf nicht überfordert werden.
Artgerecht ist ein Begriff, der hauptsächlich umgangssprachlich genutzt wird. Unter menschlicher Obhut kann man einer Tierart nicht gerecht werden. Korrekt heißt es „artgemäß“. Darunter ist zu verstehen, dass Haltung und Management die Voraussetzung fürdie jeweilige Tierart bieten, angeborene Bedürfnisse zu befriedigen. Unter menschlicher Obhut kann man eine Tierhaltung jedoch nur weitgehend artgemäß gestalten.
Autor: Dr. Margit Zeitler-Feicht
VFD-Positionspapier: Erläuterungen verschiedener Begriffe zum Tierwohl Von Dr. Margit H. Zeitler-Feicht und Dr. Miriam Baumgartner