Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Veterinärwesen des Landes Schleswig-Holstein informiert mit Schreiben vom 07. März 2025 über die aktuelle Lage zum West-Nil-Virus und die Impfempfehlung der StiKo für Pferde.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

das West-Nil-Virus (WNV) wurde in Schleswig-Holstein in 2024 bei insgesamt acht Pferden aus den Kreisen Pinneberg, Segeberg, Steinburg, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und der Stadt Lübeck amtlich festgestellt. Die Infektion trat 2023 erstmals bei einem Pferd aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg auf. 

Die betroffenen Pferde wurden aufgrund von teilweise schweren neurologischen Symptomen, gestörtem Allgemeinbefinden und Fieber labordiagnostisch auf WNV untersucht. Gemäß epidemiologischen Ermittlungen der zuständigen Veterinärbehörden haben sich alle Pferde in Schleswig-Holstein infiziert und waren nicht gegen WNV geimpft. 

Die Infektion wird durch einheimische Stechmücken, die sich an Wildvögeln infizieren, übertragen. Vögel sind dabei die Hauptwirte. In selteneren Fällen kann darüber hinaus auch eine Infektion von Pferden und Menschen erfolgen, wenn die Stechmücken zuvor von infizierten Wildvögeln Blut aufgenommen haben. Es handelt sich in diesen Fällen um Einzelerkrankungen. Mensch und Pferd sind dabei Fehlwirte, da sich das Virus in ihnen nicht effektiv genug vermehrt, um eine Ansteckungsquelle für Stechmücken darzustellen. 

 

Beim überwiegenden Teil der Pferde verläuft eine Infektion ohne klinische Symptome, jedoch rund 33 % der infizierten Pferde zeigen Krankheitssymptome. Bei etwa 8 bis 10 % der infizierten Pferde kommt es aufgrund von Hirnhautentzündungen oder Entzündungen des Gehirns zu neuroinvasiven Formen, mit schweren Verlaufsformen. Klinisch können sich diese Formen durch Stolpern, Nachhandlähmungen, Muskelzittern sowie Schwäche bis hin zum Festliegen zeigen. Die Sterberate bei derartigen Fällen liegt bei 30-50 %. Genesene Pferde zeigen häufig lebenslang bleibende Schäden. 

Bei der Infektion von Pferden oder Vögeln mit dem WNV handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche; liegt entsprechend ein Verdacht auf eine Infektion vor, ist dieser abzuklären. 

 

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) hat aufgrund der zunehmenden WNV-Nachweise bei Pferden insbesondere in Niedersachsen im Herbst 2024 ihre bisherige Impfempfehlung erweitert und rät mittelfristig dazu, Pferde über die bisherigen Verbreitungsgebiete hinaus auch in der gesamten niederdeutschen Tiefebene gegen WNV impfen zu lassen. Somit sollten auch Pferde in Schleswig-Holstein am besten bis zu Beginn der Mückensaison entsprechend geimpft werden. In Deutschland sind derzeit drei Impfstoffe gegen WNV für Pferde verfügbar. Die Impfstoffe sind gut verträglich und schützen sicher vor schweren Verlaufsformen der Erkrankung. 

 

Weitere Informationen zu WNV sind auf der Internetseite des FLI nachlesbar: 

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00063988/Impfleitlinie_Pferd_2025-01-06.pdf 

https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/west-nil-virus-im-blick-behalten/ 

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/west-nil-virus/ 

Darüber hinaus ist die Anwendung von Repellentien, die Insekten vom Pferd fernhalten, empfehlenswert. Auf Weiden und Paddocks sollte das Wasser täglich gewechselt werden, um gegebenenfalls eine Vermehrung infizierter Stechmücken zu verhindern. 

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