
Wichtige Information für Reiter die nicht in NRW ansässig sind und nach Reken reiten ... Für Reiter im Gelände besteht nach dem NRW Landschaftsgesetz „Kennzeichnungspflicht“. Da ein Gesetz nicht umgangen werden kann, haben wir unter Mitwirkung aller zuständigen Behörden und Ämter, ... [mehr]