Vortrag von Frau Dr. med. vet. Rehmann, staatl. Veterinäramt München, am 5.11.20010 in Eching bei München
Der Vortrag war mit ca. 180 Teilnehmern überproportional gut besucht. Dies lag sicher an der aktuellen Thematik, da am diesjährigen Waldmünchenritt im August ein Pferd, das (wie sich nachträglich herausgestellt hat) infiziert war und mittlerweile getötet wurde, teilgenommen hatte.

Alle Ritteilnehmer wurden daher ab Ende Oktober von den zuständigen Amtstierärzten über die weiteren Maßnahmen informiert.

Frau Dr. Rehmann hat uns in einem interessanten und umfangreichen Vortrag das notwendige Hintergrundwissen vermittelt und stand anschließend noch fast bis Mitternacht geduldig für Fragen zur Verfügung. 
 
Hier eine kurze Zusammenfassung des Vortrags:
 
EIA ist eine Viruserkrankung, die von blutsaugenden Insekten übertragen wird (v.a. Bremsen, Wadenstecher). Sie ist weltweit verbreitet, aber in Deutschland nicht heimisch (Einzelfälle in Deutschland alle mit Importhintergrund, Rumänien); saisonale Häufung im Sommer/Herbst (Insektenflug)
 
Widerstandsfähigkeit des Virus: 7 Monate in eingetrocknetem Blut, 2,5 Monate in Harn/Kot, 30 min. auf den Mundwerkzeugen von blutsaugenden Insekten.
Empfindlich gegen stark säurehaltige oder stark alkalische Desinfektionsmittel.
 
Übertragung unter Pferden: Stute/Fohlen, blutverschmierte Infektionsnadeln, Maulgatter, Nasenbremse, etc.
Der Krankheitsverlauf ist variabel, die Symptome sind oft untypisch; die Inkubationszeit beträgt bis zu 90 Tage.
 
Die Labordiagnostik erfolgt über den international anerkannten sog. Cogginstest, mit dem Antikörper gegen die Viren nachgewiesen werden können.
 
Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Auch der Verdacht ist anzeigepflichtig.
Das Verfahren richtet sich nach der Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer vom 4.10.2010.
Erkrankte und infizierte Tiere müssen getötet werden, da unheilbar.
 
Maßnahmen des Amtstierarztes im Verdachtsfall:
Klinische und serologische Untersuchung des verdächtigen Pferdes (oder Esel, Zebra, etc.), epidemiologische Nachforschungen, Aufstallung, Absonderung des verdächtigen Pferdes, Insektenbekämpfung im Stall, Reinigung und Desinfektion, Verbringungssperre.
 
Maßnahmen des Amtstierarztes bei Ausbruch:
Öffentliche Bekanntmachung, Maßnahmen wie bei Verdachtsfall, zusätzlich: Beschilderung der Bestandssperre, Sperrbezirk (Radius 1 km), Untersuchung aller Einhufer des Betriebes, Verbot der Teilnahme an Veranstaltungen, vgl. §§ 7-11 Einhufer-Blutarmut-VO.
 
Im Tötungsfall erhält der Halter bei entsprechender Einzahlung in die Tierseuchenkasse und Anzeige der Seuche eine Entschädigung i.H.d. „gemeinen Wertes“ (nur Pferde) zu 100%, maximal jedoch 5113 EUR.
 
Weiterführende Hinweise: www.fli.bund.de, www.btsk.de, www.bmelv.de
 
Susanne Bauer
Kreisverband München
 

Werbung