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Für Reiter im Gelände besteht nach dem NRW Landschaftsgesetz "Kennzeichnungspflicht". Da ein Gesetz nicht umgangen werden kann, haben wir unter Mitwirkung aller zuständigen Behörden und Ämter eine brauchbare Lösung für unsere Feier vereinbart. Wer durch NRW reiten will, wende sich bitte mit ... [mehr]