Wie die obere Forstbehörde informierte, erließ das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft am 19.12.2014 eine Regelung hinsichtlich der Erhebung der Reitwegeabgabe 2015. Mit Artikel 5 des Gesetzes begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 sollen die Regelungen über das Reiten im Wald neu gefaßt werden. Die Reitwegeabgabe soll entfallen. Im Vorgriff auf die künftige gesetzliche Regelung ist daher die Reitwegeabgabe ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr zu erheben. Die Reitwegepflicht im Wald bleibt vorerst noch bestehen.
Damit hat die VFD Sachsen nach Jahrzehnten der Anstrengungen ein erstes großes Etappenziel erreicht. Nach unseren Informationen soll im Februar über eine Novellierung des § 12 SächsWaldG im Landtag diskutiert werden. Wenn Reiter, wie vom Sächsischen Rechnungshof bestätigt, keine nennenswerten Schäden anrichten, kann das Reiten im Wald auch freigegeben werden.