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Für das Freizeitreiten in NRW gelten im "Wellenbrecher-Lockdown" weitgehend die gleichen Corona-Regeln wie schon im Frühjahr 2020: Allgemeines: Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren ... [mehr]