Gestern noch diesen Weg entlang geritten und heute ist er gesperrt? Kann das so rechtens sein?
Braucht ihr Hilfe das zu überprüfen?
Dann wendet euch an eines der Mitglieder dieses Arbeitskreises. Wir werden versuchen euch tatkräftig zu unterstützen.
Übrigens: In Niedersachsen ist nach dem Niedersächsischem Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) das Reiten im Wald und der freien Landschaft auf gekennzeichneten Reitwegen und auf Fahrwegen gestattet, nicht jedoch auf ausgeschilderten Radwegen.
Als Fahrwege gelten befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können.