Der AK Recht bietet den Beauftragten eine Plattform für den Austausch von Informationen, Erfahrungen und Strategien bei ihrem Engagement für eine pferdefreundliche Gesetzgebung und Gesetzesauslegung, sowie im Kampf und der Prävention gegen Reitverbote.
Daneben erarbeitet der Arbeitskreis im Auftrag des Bundesverbandes Entscheidungsempfehlungen und Stellungnahmen.
Eine Rechtsberatung der VFD-Mitglieder durch den Arbeitskreis Recht erfolgt jedoch nicht. Dies übernehmen die Vertragsanwälte der VFD, die es bereits in den meisten Landesverbänden gibt. Kontakt

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