VFD-ler, die den Übungsleiter B erfolgreich abgeschlossen haben, bekommen diesen Abschluss als gleichwertig mit dem vorgeschriebenen Fachgespräch gemäß § 11 Abs.2 Tierschutzgesetz anerkannt. Das ist ein Ergebnis einer länderübergreifenden Fachgruppe von Amtsveterinären, die sich intensiv mit unserer Ausbildung auseinandergesetzt hat.
Die ganze Informtion von Heiner Sauter, der dabei die VFD vertreten hat, könnt ihr mit Klick auf das Dokument nachlesen.
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