Gemeinnützigkeit wurde anerkannt

Jeder VFD-Mitgliedsantrag landet beim Landesverband, denn dort sind wir alle Mitglieder. Je nach Postleitzahl oder Wunsch wird das Mitglied einem Bezirksverband zur adressennahen Betreuung zugeordnet. Diese Unterverbände können selbständig oder unselbständig sein; das entscheidet der BzV selbst.

Der BzV Syke hat sich dazu entschieden, selbständig zu sein und daher entsprechend eine Satzung gefertigt und die Gemeinnützigkeit beantragt und vom FA erhalten. Das erleichtert die Arbeit des Vorstandes und gibt dem Mitglied vor Ort auch mehr Transparenz, weil der Drittelanteil der Mitgliederbeiträge hier vor Ort verwaltet wird.

Die Satzung ist konform zur Landessatzung und kann hier eingesehen oder ausgedruckt werden....

Weitere Informationen:

VFD BzV.pdf

Und hier ist der Mitgliedsantrag: pdfMitgliedsantrag_2016-Syke.pdf202.12 kB

Werbung