Die VFD setzt sich mit der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) seit Jahren für Zentrale Feuerwerke und die Anpassung der Sprengstoffverordnung ein. Da der Tierschutz im Sprengstoffgesetz nach wie vor keinerlei Berücksichtigung findet, haben wir gemeinsam mit der TVT, dem BVT-Bundesverband Tierschutz e.V. und der DUH-Deutsche Umwelthilfe im Frühjahr 2024 alle Landtage mit einer Petition aufgefordert den Tierschutz in die Sprengstoffverordnung aufzunehmen. Damit haben wir versucht Regelungen auf Länderebene zu erreichen, um den Tierschutz sicher zu stellen. siehe Anschreiben «an alle Länder»241.67 kB
Im Rahmen unserer Petitionen an die Landtage aller Bundesländer haben wir viele Stellungnahmen zum Thema erhalten und festgestellt, dass es große Unterschiede in der Umsetzung der rechtlichen Grundlagen gibt. Solange es auf Bundesebene keine Mehrheiten gibt, um den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern einzuschränken, verfügen NUR die Kommunen über die erforderlichen rechtlichen Handlungskompetenzen, um die von Feuerwerkskörpern ausgehenden Gefahren einzudämmen. Die VFD hat versucht damit ein Feuerwerksverbot in der Nähe von Reitställen und Pferdeweiden zu etablieren.
"Die VFD will kein komplettes Feuerwerkverbot, sondern setzt sich für freiwilligen Verzicht, zentrale Feuerwerke und/ oder Sperrzonen ein," betonte Bianka Gehlert, Präsidentin der VFD. Denn ein Feuerwerk für alle bedeutet, das Erleben von Gemeinschaft, weniger Müll, eine Geldersparnis sowie die Verminderung von Feinstaub.
Mit gutem Beispiel für alle anderen Bundesländer vorangehend, hat das Land Schleswig-Hol-stein seinen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern konkrete Handlungshilfen zur Einschränkung des privaten Feuerwerks an Silvester an die Hand gegeben. Mit freundlicher Genehmigung geben wir diese weiter, sie wurden durch niedersachsenspezifische und tierschutzrelevante Aspekte ergänzt. Außerdem befinden sich im Anhang Vorlagen für Allgemeinverfügungen.
Zahlreiche Kommunen richten aus Brandschutzgründen und zum Schutz vor Verletzungen Böllerverbotszonen ein. Auf Grundlage unserer Handlungshilfen ist es auch möglich, Schutzzonen um Ställe und Weiden, in oder auf denen Tiere gehalten werden zu erwirken - sofern das zuständige Ordnungsamt willens ist. Möglichst viele Tierhalterinnen und Tierhalter mit Stallanlagen sollten sich an ihre Behörden wenden, denn je mehr Allgemeinverfügungen es gibt, desto besser werden die Tiere geschützt und desto leichter wird es auch für andere, solche Allgemeinverfügungen durchzusetzen.
HANDLUNGSHILFE ABBRENNVERBOT3.06 MB
NEIN zur "Privatböllerei" JA zum Schutz von Tier, Mensch & Umwelt
Viele Länder unterstützen grundsätzlich unsere Forderung, verweisen aber auf die die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes. Den Ländern ist daher auf der Grundlage des Sprengstoffrechts an dieser Stelle die Hände gebunden, da ihnen vom Bund keine weiteren Befugnisse zur Beschränkung von Feuerwerken eingeräumt wurden. Das Bundesinnenministerium ignoriert alle sachlichen Stellungnahmen, Gremien, Tierschutzbeiräte und Landesregierungen.
Daher hat sich die VFD einem Bündnis aus Umwelt-, Gesundheits- und Tierschutzorganisationen angeschlossen. Gemeinsam appellieren wir jetzt für ein allgemeines Verbot von privatem Feuerwerk. Jeder Pferdefreund sollte die Petition unterzeichnen und den Pferden seine Stimme geben. Unterschreibe die Petition und setze ein Zeichen für den Schutz von Mensch, Tier und Natur! Link zum offenen Brief ohne Tracking:
https://www.duh.de/projekte/mitmach-aktion-silvester/
Links zum weiterlesen:
VFD für friedliches und böllerfreies Silvester 2024/2025
Petition fordert Feuerwerk-Einschränkungen zum Pferdeschutz
TVT Pressemitteilung Feuerwerk