Der Jäger behauptet, er hätte vermeintlich einen wildernden Schäferhund erschossen. Der Vorfall soll sich folgendermaßen abgespielt haben: gegen 21 Uhr saß der Jäger auf seinem Hochsitz, um Wildschweine zu erlegen, als er lautes Gebell zweier Hunde hörte. Kurz darauf sah er ein Tier, welches zwei Rehe über die Wiese jagte. Er ging davon aus, dass es sich nur um einen jagenden Schäferhund handeln könne.
Dem war aber nicht so - es handelt sich in diesem Fall um den ersten Wolf in diesem Gebiet der seit 120 Jahren dort aufgetaucht war.
Über den nicht angeleinten Hund habe er sich sehr geärgert berichtet der Jäger. Als dieser dann wieder aus dem Wald auftauchte, mit etwas braunen im Maul, habe er aus einer Entfernung von ca. 80 Metern geschossen, eigentlich eher um dem Besitzer des Hundes eine Lektion zu erteilen. Dass er das Tier tödlich treffen könnte, damit hatte er nicht gerechnet. Da er davon ausging das Tier nicht getroffen zu haben, verließ er dann auch kurze Zeit später den Hochsitz, um nach Hause zu fahren. Als es sich einige Tage später herumsprach, dass die Kripo nach einem Wolfsmörder ermittelt, meldete er sich.
Ausgehend davon, dass der Jäger tatsächlich auf einen Hund geschossen hätte, hätte er dann ggf. einen Verstoß nach dem Tierschutzgesetz begangen. Auf wildernde Hunde darf nämlich nur im Moment der tatsächlichen Jagd geschossen werden, nicht jedoch wie hier, nachdem der Hund wieder auf dem Rückweg ist!
Sein Anwalt hält jedoch dagegen, dass die Jagd des vermeintlichen Hundes ja nicht beendet gewesen sei, da er ja die Beute im Maul getragen habe.
Damit zieht sich der begonnene Prozess in die Länge. Hätte man einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz eingeräumt, wäre der Prozess bereits abgeschlossen gewesen. Nun muss weiter ermittelt werden. Kann man dem Angeklagten, was sicher schwer fallen wird, nachweisen, dass er hätte wissen können, dass es sich um einen Wolf handelt? Dann käme eine Verurteilung nach dem Artenschutzgesetz in Betracht, die wesentlich höher ausfallen würde, als eine Verurteilung wegen Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz.
Immerhin hatten die Medien in den Wochen zuvor bereits über eine Wolfssichtung berichtet, wovon der Angeklagte aber nichts mitbekommen haben will. Sein Anwalt zweifelt sogar an, dass es sich um einen Wolf gehandelt habe, obwohl ein Institut von einer Gewebeprobe einen DNA- Test gemacht hatte. Dabei wurde festgestellt, dass der Wolf ursprünglich aus dem Bereich der italienischen Alpen stammen soll. Der Anwalt bezweifelt, dass ein Wolf es von dort bis in den Westerwald hätte schaffen können.
Der Prozess geht demnächst weiter - wir werden berichten.