
In der seit dem 04. Dezember 2021 gültigen Verordnung für SH heißt es sinngemäß: Bei Ansammlungen und Zusammenkünften zu privaten Zwecken innerhalb geschlossener Räume dürfen höchstens 10 Personen teilnehmen, die nicht (...) geimpft oder genesen sind,(...) (Kontaktbeschränkungen). Bei der ... [mehr]