In den Wäldern der Stadt Bottrop darf zukünftig weiterhin ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.

Gemäß der Allgemeinverfügung sollen für das Führen von Pferden im Wald gemäß § 58 Abs. 9 LNatSchG die v. g. Vorschriften über das Reiten entsprechend gelten. Wir weisen darauf hin, dass im Gesetz das Führen im Wald ausdrücklich auf allen Wegen erlaubt wird, auch in Gebieten, die wie hier nach § 58 (4) gesperrt sind. 

Wir danken unserer Reitwegebeauftragten Gabriele Eichenberger und Birgit Hüsing, die sich im Vorfeld sehr um eine liberalere Lösung bemüht haben und sich auch weiterhin für unsere Rechte einsetzen werden. Leider konnten wir im Ballungsraum Bottrop keine andere Regelung erreichen.

Hier findet ihr einen Auszug aus dem Amtsblatt:

pdfStadt_Bottrop.pdf342.75 kB

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