Ich vertrete ständig einen Futtermittelhändler. Dieser beliefert eine Vielzahl seiner Kunden mit Futtermitteln und Saatgut „auf Rechnung“. Nunmehr verhält es sich so, dass gegenüber einem Lohnunternehmen bereits Forderungen in einer Gesamthöhe von über 6.500,00 € aufgelaufen sind. Stets wird mein Mandant „vertröstet“. Nunmehr blieb leider keine andere Möglichkeit mehr, als die ausstehende Forderung zu titulieren und aus diesem Titel Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Darüber hinaus wird nunmehr eine Auslieferung bzw. ein Verkauf von Ware gegenüber diesem Lohnunternehmen nur gegen Barzahlung erfolgen.

Im Ergebnis möchte ich hiermit nur darauf aufmerksam machen, dass man frühzeitig genug darauf achten sollte, dass man für den Fall, dass nicht ein „direkter Geldfluss“ stattfindet, entsprechende Sicherheiten in Händen hält, damit nicht, zu einem späteren Zeitpunkt, ein hoher Forderungsbetrag nicht mehr beigetrieben werden kann. Ich empfehle es, direkt Zahlungsvereinbarungen zu treffen, wenn eine Forderung nicht direkt beglichen werden kann und dies auch schriftlich zu fixieren.

Weitere Informationen zu Ortrun Voß und ihren Fällen gibt es unter http://www.rechtsanwaeltin-voss.de

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